30 Nein, das glaube ich nicht ……
Das war vor 30 Jahren
….... 9 Tage vor dem Faschingdienstag wurde im Jahre 1986 eine Schautafel 2,5 x 3,5 m von einer Wiener Baufirma auf der Bauparzelle 416/5 KG UR, 12127, in der Martinistraße aufgestellt. Die Baufläche hatte eine Größe von 1.133 m².
Im großen aufgestellten Wohnhausbauplan war ersichtlich, dass ein wasserdichter Keller mit zwei Kellergeschoßen vorgesehen ist. Es sollten vier Ober-Geschoße errichtet werden. Jedes Geschoß mit vier Wohneinheiten in verschiedenen Größen.
Für die Feststellung des Bodenmaterials wurde ein sehr großer Bagger auf die diese Bauparzelle hingestellt.
Der stellvertretende Bauausschussobmann GR Franz M......... wollte sich sofort beim Bgm D...... erkundigen, wie das möglich ist, es gab ja keine Bauverhandlungen. Der Bgm war nicht anwesend.
Es wurde aber allgemein gesprochen, dass ist ein Sozial-Projekt der NÖ Landesregierung in Absprache mit der BH Krems und den sozial sachverständigen Gutachtern (mit Kenntnis des Grundeigentümers). Der Bebauungsplan wird angepasst werden. Diese hatten alles geprüft, der Bgm brauchte eigentlich nur unterschreiben. Die Bauaufsicht hat das Land NÖ in Abstimmung mit der BH Krems/Bauabteilung und dem Gemeindeamt. Die Infrastrucktur entspricht den Anforderungen.
Es erfolgten jedoch Anpassungen des Bauplanes.
Jeweils nur drei Geschoße mit je drei Wohnungen in verschiedenen Größen werden errichtet. Für jede Wohnung sind zwei Kfz-Abstellflächen vorgesehen sowie ein genormter Kinderspielplatz mit Elterntrefflaube. Ein Lift ist auch im Bauplan ersichtlich. Eine 30er Zone soll es in der Martinistraße geben. Es ist ein Sonderprojekt und wird auch durch eine große Landeshilfe gefördert. Die Sozialabteilung der BH Krems ist auch eingebunden. 50 % der Wohnungen werden mit Mitwirkung des Gemeindeamtes vergeben.
Am Faschingdienstag um 16.00 Uhr wurde das Projekt auch allen eingeladenen Anrainern und Projektinteressierten durch den Obmann der Martini-Teufel-AG, Herrn Günter REUSCHL in Vertretung der Wiener Baufirma, ausführlich und humoristisch vorgestellt.
Nach der Vorstellung gab es Glühwein, Tee, Würstchen, Faschingskrapfen, usw. Jeder Anrainer und Gast war leicht kostümiert. Musik vom Villacher Fasching wurde von einer kleinen Musikgruppe zum Besten gegeben. Es kamen sehr viele Zuschauer, nach der Vorstellung des Wohnhaus-Sonderprojektes war sogar GR Franz MAYER anwesend.
Für das frühere Setzen von Bäumen in der Martinistraße, wurde gfGR Hermann LEDERHILGER mit dem Baumorden durch den Obmann Günter REUSCHL dekoriert.
Jeder war von dieser Vorstellung begeistert.
Es wurde gesprochen, solche familäre Sonderprojekte sollten auch in anderen Ortsteilen (Neustift) vorgestellt werden. Der vorher keine Mütze aufhatte, hatte nachher eine Mütze auf. Die allgemeinen Meinungen der Anrainer und Gäste waren ...…
Auszug aus einer Dorfbroschüre mit 92 Seiten LH
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… in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung wurde unter Allfälliges vom Umweltausschuss berichtet, dass bei einem Computer-Listenvergleich (Haushaltsliste / Abfallgebührenliste) festgestellt wurde, bei 49 Rohrendorfer Hauseigentümern seit unbekannter Zeit keine Abfallgebühren eingehoben wurden.
Die neuen Vorschreibungen wurden mühselig durch den zuständigen Gemeindebediensteten ehest eingeleitet. Nach weiteren vier Monaten wurden alle 49 Haushalte überprüft und die Vorschreibungen für abgeschlossen befunden.
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Eine weitere Überprüfung mittels einem Computer-Listenvergleich ergab, dass sechs Hauseigentümer keine Abwasserabgabe bezahlten (kein Vorschreibung) - sie waren auch nicht an den Ortskanal angeschlossen, obwohl die Häuser bewohnt sind. Innerhalb von fünf Monaten wurden vier Wohnhäuser an den Ortskanal vorschriftsmäßig abgeschlossen - ein Hauseigentümer hatte eine wasserdichte Senkgrube mit Entleerungsnachweisen (Dieses Wohnhaus wurde kurz darauf neu errichtet). Ein Hauseigentümer hat sein Haus nicht mehr vermietet.
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… ein Mitglied des Gemeinderates regte an, dass die Friedhofsgebühren der einzelnen Grabanlagen überprüft werden sollten (Vorschreibungen - Bescheide).
Es wurde keine Überprüfung vom Bgm veranlasst, weder vom Friedhofsausschuss, noch vom Finanzausschuss - auch nicht vom Prüfungsausschuss.
Ein späterer Verwaltungsakt brachte es ans Tageslicht, weil die Grabanlage Nr. 301, nach 11 Jahre später mittels Bescheid weitergegeben wurde.
Die neuen Grabanlageninhaber beauftragten einen Langenloiser Steinmetzmeister, diese Grabanlage der Zeit abgepasst zu restaurieren.
Eine Person aus der Bahnstraße, die diese Grabanlage über 30 Jahre pflegte, eine mögliche Ungereimtheit dem Gemeindeamt bekannt gab.
Bei dieser Grabanlage an der Nordseite Nr. 301, wurden weder die Grabgebühren alle zehn Jahre vorgeschrieben, auch eine Grabzurücklassung mittels Bescheid wurde nicht vorgefunden (24 Jahre waren offen!).
Und wie ging es weiter ……
Es sollte eine behördliche Exhumierung (Umbettung) auf Gemeindekosten um insgesamt etwa € 7.400,-- erfolgen (Ein Rechtsanwalt wurde eingebunden).
Interessant wäre, wie der Monat Februar 2007 als "heimgefallen" zustande gekommen ist.
Bei einer Besprechung auf Aufforderung des Gemeindeamtes war der zuständige GR S...… als Obmann des Friedhofausschusses nicht anwesend - warum nicht?
Die neue Grabanlageninhaberin wollte in kein Streitgrab, die Grabanlage wurde wieder zurück gegeben …… (Schriftverkehr Jänner bis Juli 2008)
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Verkehrszeichen in der Lindobelgasse im März 2017
Um den 23. März 2017 wurden in der Lindobelgasse, 62 neue Verkehrszeichen mit Zusatztafel für den Straßenverkehr aufgestellt.
Wenn man die 1.650 lange Kellergasse hinauffährt, sind derzeit insgesamt auf 19 Stehern jetzt 76 Zeichen für den Straßenverkehr inklusive Zusatztafeln, aufgestellt.
Früher sprach man von einer der gepflegtesten Kellergassen in Österreich.
Es geht dabei um keine Gefahrenzeichen, sondern um Verbots- oder Beschränken wie Geschwindigkeitsbeschränkung, Halten und Parken verboten, Ortstafeln, Parken erlaubt. Hinweiszeichen, usw.
Wenn man das nicht persönlich gesehen hat, glaubt das keine Person.
Gleich im Eingangsbereich der Kellergasse stehen folgende Zeichen inklusive Zusatztafeln innerhalb der Ersten 30 lfm, wie z.B..
Eine Stopptafel, zwei Hinweistafeln Vorgeschriebene Fahrtrichtung, eine Geschwindigkeitsbeschränkung, eine 7,5 T Beschränkung, eine Zusatztafel Schleudergefahr plus eine Achtung Schneefall, eine Tafel Info "GBS no Trucks", vier Tafeln Halten und Parken verboten inklusive vier Zusatztafeln (Beginn, Ende)
Im Detail kann man folgendes von den Zeichen aller Art, festhalten: Zeichen
Eine Stopptafel zur Bundesstraße
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1
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Zwei vorgeschriebene Fahrtrichtung Bundesstraße
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2
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Vier Geschwindigkeitsbeschränkungstafeln (Beginn und Ende) inkl.
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5
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Acht Halten und Parken verboten (Beginn und Ende) inkl. Zusatztafeln. neu
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8
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Eine Hinweistafeln im Einfahrtsbereich eine 7,5 T Beschränkung
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1
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Zwei Zusatztafel Schleudergefahr und Schneefall
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2
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Eine InfoTafel GBS
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1
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Zwei Ortstafeln (Beginn und Ende) ganz Oben
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2
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Parken (Beginn und Ende) inklusive Zusatztafeln neu
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54
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76
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Die neu aufgestellten Zeichen für den Straßenverkehr ab 23. März 2017 sind:
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Halten und Parken verboten Beginn und Ende (beidseits) unten 2 Steher
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4
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Kaiser Parken erlaubt inklusive Zusatztafeln 1
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4
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Ulzer = 1
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2
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Grausenburger = 4
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16
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Schagerl = Wandmontage
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4
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Rester = 1
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4
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Zeilinger = 2
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8
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Maissner = 2
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8
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Krappel = 2
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8
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Halten und Parken verboten Beginn und Ende (beidseits) Krappel 2
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4
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62
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Der Name des NÖ Verkehrssachverständigen der das genehmigt hat, wäre wissenswert, vermutlich war es ohne einem NÖ Verkehrssachverständigen.
Aufgrund einer Anfrage der NÖN an das Gemeindeamt wurde wieder alles abgebaut. Wo liegen jetzt die 62 abgebauten Zeichen mit den Stehern gelagert – wer hat das beschlossen – was hat alles gekostet samt der Aufstellung und wieder die Entfernung.
Der Prüfungsausschuss hat sich dass vermutlich nicht zu prüfen getraut!
Es ist hier wieder einmal der Beweis, dass ein Mitglied des Gemeinderates keine finanzielle Verantwortung hat.
War das eine Respektlosigkeit gegenüber den Ortsbürgern in Bezug auf Verwendung von finanziellen Mitteln. Ein ehemaliger Gemeinderat hat alle Zeichen bildlich festgehalten.
!!!Man hörte, es hätte keine Polizei rechtswirksam ein Strafmandat ausstellen können!!!
Der Erfasser dieser Zeichen Hermann Lederhilger im März 2017
06507417785, hermann.lederhilger@inode.at
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Beim Gemeindegasthausgarten wurden knapp € 27.000,--? für den Sitzbereich usw. vor dem Gemeindegasthaus ausgegeben. Das Gemeindeamt hatte für den Gemeindegasthausgarten mit dem Pächter keinen Pachtvertrag. Ob es jetzt einen Pachtvertrag gibt, dass diese knapp € 27.000,-- in etwa 20 Jahren bzw. der Lebensdauer der Gartenmöbeln wieder hereinkommen, ist für die Gemeindebürger nicht einsehbar.
Der Pächter hätte mit Genehmigung des Gemeindeamtes auf seine eigenen Kosten die "Gasthausgartenmöbeln" aufstellen können!
Eigentlich hätte doch der Finanzausschuss, oder der Prüfungsausschuss bzw. die Oppositionsparteien wirtschaftlich mitdenken können.
Was sind eigentlich die Aufgaben der Mitglieder des Gemeinderates?
Einer meinte, "Bei der Gemeinderatssitzung ANWESEND zu sein und Mitwirkung bei den Abstimmungen" und sonst nichts ...... (keine wirtschaftliche Verantwortung)
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In der Lindobelgasse gibt es seit etlichen Jahren eine Wasserentnahmestelle für die Weinhauer (der frühere Brunnen der Wassergenossenschaft).
Es rumort vorsichtig wegen Ungleichbehandlung, weil für alle gleich eine pauschale Wassergebühr von € 40,-- im Jahr verrechnet wird, egal ob zwei cm³ oder 250 cm³ Wasser oder mehr cm³ im Jahr entnommen werden. Die Wasserentnahme ist überwiegend für das Gießen der Setzlinge. Im Jahre 2020 wurden drei Jahre nach verrechnet, da das Gemeindeamt eine jährliche Abrechnung verabsäumt hat.
Manche Fragen sich, warum gibt es für eine gerechtere Abrechnung eine Wasseruhr mit einem Wasserentnahmebuch wie in "Straß im Straßertal".
In Straß gab es das GLEICHE wie in Rohrendorf, bis eine Anzeige von einem Ortsbürger wegen Ungleichbehandlung, erfolgte. Die Anregung für eine gerechtere Abrechnung lehnte der Bürgermeister angeblich ab, er nahm es nicht auf die Tagesordnung.
Obwohl es nur 19 Haupterwerbslandwirte gibt (bei 2008 Wahlberechtigten = ein GR Mandate) ist eine gute Vertretung im …….
Eine Abrechnung nach verbrauchten cm³ Wasser mit einer Wasseruhr und mit einer Preisgestaltung gekoppelt wie bei der Hauswasserentnahme …… - das wäre eine Gleichbehandlung.
Manchen Ortsbürger gefällt auch nicht, dass dort fallweise die verschiedensten Weingartengeräte, ja sogar Mähdrescher gereinigt werden - es dürften jedoch nur die Dachabwässer der Presshäuser auf die Lindobelgasse abgeleitet werden.
Frage, für welchen Zweck gibt es einen Finanzausschuss, einen Prüfungsausschuss oder die Oppositionsparteien!!!!!!!!!
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Östlich der Neustiftergasse in der Unteren Hauptstraße traten zwei Grundeigentümer "vorzeitig - freiwillig - unentgeltlich" ihren Grund für KFZ-Abstellflächen ab. Es wurde in vorherigen Absprachen mit dem Gemeinderat R...… und dem Vizebürgermeister L...… vereinbart, dass die Abtretung nur für die Errichtung von je zwei Abstellflächen (überwiegend für die Grundabtreter und deren Gäste, die Weinbautreibende sind) erfolgen wird. Später vom Gemeinderat beschlossen.
Die Errichtung des neuen Gartenzaunes mit Grundmauer für die unbebauten Grundstücke bezahlten die Grundeigentümer P..... und W..... selbst bzw. wurden innerhalb von fünf Monaten die Abstellflächen errichtet. Die Vermessung wurde vom Land NÖ nach Fertigstellung, übernommen. Das war im Jahre 1997/98.
Im Jahre 2021 wurde ein Teil der Unteren Hauptstraße mit einer Fahrbahnverschwenkung neu gestaltet - ein Grundeigentümer sollte seine Abstellplätze gegenüber dem Wohnhaus verlieren.
Auf Anfrage des ehemaligen Grundeigentümer P...… an Bgm T...… betreffend der früheren Abmachung gab es eigentlich anfangs keine Abklärung …… (die ehemalige Abmachung mit GR R..... und VizeBgm L..... wurden nicht überprüft)
Es war ein Verwaltungsfehler des damaligen VizeBgm L...… , dass auf dem Abtretungsformular die Abtretungsvereinbarung "Abtretung nur für die Errichtung von Abstellflächen" mit Gemeindesiegel nicht aufgenommen und das auch so im Gemeinderat beschlossen wurde - ansonsten der Abtretungsgrund wieder an die ehemaligen Grundeigentümer auf Gemeindekosten, zurückfällt"!
In weiteren tieferen Gesprächsführungen und etlicher früherer Argumente wurde davon doch Abstand genommen, P...… verlor keine Abstellflächen - jedoch ein östlicher Nachbar verlor dafür gleich drei Abstellflächen …...
Im Dezember 2021 meinte M......, der drei Abstellflächen verloren hat - jetzt höre ich kein Zuschlagen mehr der Autotüren
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