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  28 Causa Franz Stieger! 17.04.2025 02:09 (UTC)
   
 

28   Causa Franz Stieger  "Der vorgesehene Inhalt wird noch inhaltlich ergänzt". (In dieser Angelegenheit war das Bezirksgericht in Krems an der Donau sowie das Landesgericht in Kornneuburg ...)

Weitere  Teile der "Causa Franz Stieger" sind im Internet unter "Saubere Hände Stieger" zu entnehmen (id=1257, id=1014, usw.).

Teilauszug in Frageform als Informationseinstieg!? Eine unheimliche Verdrehung der Worte!?

Die ersten 39 Seiten des Kurzberichtes werden später eingearbeitet.

 

Fragende differenzierende Meinungen von den Dorfbewohnern:

 

1.   Wer hat mit welchem Datum mit dieser Causa schriftlich begonnen, Franz Stieger oder der Bgm. (Angeblich der Bgm durch nicht richtige schriftliche Aussagen und auch Verweigerung (Klarstellung) von schriftlichen Unterlagen der Verpachtung der Fläche der Autobushaltestelle an die Gemeinde seit Juni 1991)

oder

2.   Warum hat der Grundverkäufer beim Verkauf an Franz Stieger die fehlenden (etwa 75? der Busbucht und des Gehsteiges) nicht erwähnt, obwohl es ein Grenzkatastergrundstück ist. Es gab eine vorzeitige - freiwillige - unentgeltliche Grundabtretung vom damaligen Grundeigentümer, die dem Franz Stieger beim Grundankauf, verschwiegen wurden.
Obwohl fünf Vermessung beim Land NÖ im Frühjahr 1999 durch den zuständigen Straßenausschussobmann LH beantragt wurden, wurden im Herbst 2000 nur vier Vermessungen vorgenommen, die spätere Streitparzelle jedoch nicht. Warum wurde diese spätere Streitparzelle vom Land NÖ nicht vermessen?

oder

3.   Von welcher Person hat Franz Stieger von einem Pachtvertrag mit dem damaligen Grundeigentümer für die Busbucht mit Nebenflächen aus dem Jahre 1991, erfahren. Es gab einen Beschluss im Gemeinderat mit S 1.000,-- im Jahr mit Wertsicherung im Jahre 1991.
Der Bgm sagte dem Franz Stieger jedoch, es gibt keinen Pachtvertrag. Wie nennt man ein solches Verhalten eines Bgm ... (man sagt allgemein, es gibt leider keine soogenannte Politikerhaftung - sonst würde es alle anderen  Gemeinde-, Landes- und Bundespolitiker ebenfalls zutreffen. Auch den Bundespräsidenten.)

oder

4.   Von wem wusste Franz Stieger, dass bis zum Jahre 2000 der ehemalige Grundeigentümer eine jährliche Pacht von „S“ 1.000,00 mit Wertsicherung erhalten hat.

oder

5.   Hätte das Gemeindeamt Rohrendorf die vertragliche Pacht von „S“ 2.000,00 (€ 145,34) für die zwei Jahre an den neuen Grundeigentümer Franz Stieger im Jahre 2004 bezahlt, wäre dem grundbücherlichen Eintragung vermutlich nichts entgegengestanden.
Der Bgm Danner sagte wiederholt dem Stieger, es gibt über dieses Grundstück keinen Pachtvertrag mit dem Gemeindeamt Rohrendorf - und hier begann wegen dieser Unwahrheit - der soogenannten Lüge des Bgm (es gab einen Pachtvertrag) des Bgm Danner .... der Rechtsstreit - es ist ja allseits bekannt, dass ein gewähltes Mitglied des Gemeinderates keine Verantwortung für eine Unwahrheit hat! Ein Mitglied des Gemeinderates kann jeden Tag eine andere öffentliche Meinung von sich geben?
Wurde der Beschluss des Gemeinderates für den „Vertrag vom 4. März 1991“ betreffend Pacht aufgehoben oder ein gegenteiliger Gemeinderatsbeschluss in den Jahren 2003/2009 gefasst. Zu einem Vertrag gehören immer zwei Parteien - wer wäre die zweite Partei gewesen.

oder

6.   Warum hatte der gewählte Gemeinderat nie eine gemeinsame Aussprache mit Franz Stieger angestrebt bzw. wurde vom Bgm wiederholt verweigert? Das hätte etliches aufgeklärt und diese Causa Stieger hätte es nicht gegeben. Franz Stieger ersuchte ja den Bgm um eine Aussprache.
Man sprach sogar, dass eine Aussprache mit dem Gemeinderat durch den Bgm verhindert wurde.
(Jeder möge für sich selbst seine differenzierenden Überlegungen aneignen.)

oder

7.   Wer hat den Protokollentwurf vom 14. April 1998 dem Franz Stieger gegeben.
Der SAO (Straßenausschussobmann LH) hat den Protokollentwurf weder dem Franz Stieger noch dem Gericht übergeben, wohl aber den beteiligten (betroffenen) Personen als Grundeigentümer und auch der  Straßenmeisterei zur Ergänzung / Anpassung im April 1998 zugesandt. (Grundlage war die vorzeitige - freiwillige - unentgeltliche Grundabtretung für die Errichtung eines Gehsteiges sowie für die Gestaltung einer Bushaltestelle) Die Straßenmeisterei Krems war ja zur Umsetzung des Straßenumbaues zuständig. Das Gemeindeamt fungierte hier nur als zuständiges Verwaltungsorgan.

oder

8.   Wo liegen die zwei breiten Ordner vom  Straßenausschuß der 1995 bis April 2000 samt Übergabeprotokoll. Im Mai 2000 wurden diese vom alten Straßenausschußobmann LH dem neuen Straßenausschussobmann HL schriftlich übergeben.
Es hätte dann wahrscheinlich die „Causa Franz Stieger“ nicht gegeben.
Wer hat dafür gesorgt, dass die zwei breiten Straßenausschussordner samt Übergabeprotokoll im Gemeindeamt unauffindbar blieben?
Ein gezieltes System wird doch nicht dahinter sein. Es wurde im Ort gesprochen, diese zwei breiten Ordner könnten absichtlich abhanden gekommen sind.

oder

9.   Wären die zwei breiten Ordner vom Straßenausschuß vom Jahre 1995 bis April 2000 in der Gemeindekanzlei auffindbar, hätte man in die Abschlussprotokolle mit Unterschriften und abgestempelt, Einsicht nehmen können.

Fast keiner ahnte jedoch (Bgm!), dass doch  die wesentliche Schriftstücke  in der Straßenmeisterei Krems auflagen und diese dem Land NÖ Rechtsbüro, von der Straßenmeisterei übergeben werden mussten.
Als Beweismittel vom Land NÖ Rechtsbüro auch dem Bezirksgericht übergeben, wurden und somit auch der Rechtsanwalt von Franz Stieger Zugang zu den Beweismittel erhalten hatt.

oder

10.                    Hatte Franz Stieger keinen erfahrenen Rechtsanwalt, dieser hätte ihm die Sachlage aufgrund der ständigen Rechtssprechung doch erklären müssen, wie die möglichen Aussichten bei einer vorzeitigen, freiwilligen und unentgeltlichen Grundabtretung des früheren Grundeigentümers, ist. Der Gemeinderat hatte diese Grundabtretung angenommen.
Was ist der wirkliche Hintergrund. Das wiederholte Verheimlichen von Unterlagen (das es doch einen Pachtvertrag gab) und Verweigerung des Pachtschilling, wurde da von Franz Stieger etwas Besonderes vermutet.

oder

11.                    Warum hatte Franz Stieger seine Anträge nicht an den Gemeinderat oder an das Gemeindeamt gerichtet bzw. warum nur an den Bgm. Ein Bgm muss nicht alles weitergeben, wenn es nur an den Bgm (seine Person) gerichtet ist.
Nur an den Bgm gerichtete Schreiben, darf ja die Gemeindekanzlei nicht öffnen.

oder

12.                    Wie konnte der Bgm überhaupt vor dem 25. August 2005 inhaltliche Aussagen in bestimmten Bereichen in dieser Causa Stieger tätigen, der Bgm war ja von 1995 bis 2000 nicht Mitglied im Gemeinderat. Hat er sich da ohne Grundwissen als Bgm "zum Rechtsschaden Stieger" nur wichtig machen wollen? (Warum sind dann die zwei Straßenausschußordner angeblich verschwunden - das verschwienden der zwei Straßenausschussordner wurde von niemanden aufgeklärt)
Da die zwei breiten Straßenausschussordner samt einem neun seitigem Übergabeprotokoll in der Gemeindekanzlei nicht auffindbar waren, konnte der Bgm die Aktenlage eigentlich nicht kennen (und warum kannte er die Aktenlage doch teilweise). Der Bgm bekam erst mit dem 25. August 2005 die persönlich abgelichteten Arbeitsunterlagen vom SAO LH ausgefolgt. Von wo hatte der Bgm Kenntnis zu dieser Aktenlage (die zwei Ordner sind ja abhanden gekommen) – jeder soll sich seine Gedanken machen.

oder

13.                    Durch unrichtige Behauptungen ohne Beweise, Verweigerungen, Verheimlichungen usw. des Bgm wurde dem Verfahren gutes Streitfutter für das Gericht, Rechtsanwälte sowie Verwaltungsbehörde zugeführt.

Jeder wisse, ein Mitglied des Gemeinderates kann sagen was er will – er ist für nichts verantwortlich. (Er darf jedoch die Sittlichkeit, Staatsicherheit, usw. nicht verletzen - so wie jeder andere Staatsbürger)

oder

14.                    Die eingereichte Klage der Gemeinde Rohrendorf gegen Franz Stieger betreffend Containerentfernung am 6. Oktober 2004, hat die Gemeinde am 7. August 2007 nicht gewonnen.
Was hat der Gemeinde die verlorene Streitangelegenheit betreffend der Containerentfernung in € gekostet.
Hatte die Gemeinde keine guten Rechtsberater oder ging es darum, wir werden sehen, wie sich das entwickelt. Der Container stand ja auf Rädern und konnte daher jederzeit entfernt werden - das ist allgemeines Baurechtswissen!
Hat ein Gemeinderat überhaupt eine (politische) Verantwortung, wenn eh alles der Dorfbürger bezahlt.

oder

15.                    Wie viele Euro haben die verschiedenen Verfahren den Rohrendorfern Gemeindebürgern gekostet.
Franz Stieger wollte ja später bzw. am 22. April 2005 den Betrag von
€ 6.000,00 (Kosten der Rechtsanwälte und der Volksanwaltschaft betreffend die Herausgabe des Pachtvertrages) und alles hätte ein Ende gehabt. Wurde vom Bgm nicht angenommen.
Etliche meinen, dass die Verweigerung 2004 allen Beteiligten (Land, Gemeinde, Stieger) etwa € 85.000,00 an Anwälte, Gerichte, Verwaltungsverfahren usw. gekostet hat und alles wegen € 145,34 (Pachtgeld) im Jahre 2004, die die Gemeinde dem rechtmäßigen Grundeigentümer nicht ausbezahlt hat. Hätte Stieger ein Teilrecht erhalten - hätten die Gemeindebürger die Kosten übernehmen müsse,!

oder

16.                    Was hat den Franz Stieger besonders bewogen, dass er so hartnäckig und verbissen noch immer nicht aufgibt, obwohl er ein Grundstück im Wert von etwa € 62.000,00 in Rohrendorf dadurch bereits verloren hat. War das eine stille Grundenteignung, Franz Stieger verweigerte ja die zweite Unterschrift für die Vermessung und die dritte Unterschrift für die Grundbucheintragung.
Die oftmalige Unwahrheit (Pachtvertrag samt Grundabtretung) durch den Bgm, wie Franz Stieger es immer behauptet hat, kann es alleine nicht gewesen sein.
Welche Beweggründe könnte es noch geben, die nur Franz Stieger kennt?

oder

17.                    Wieso konnte man dem Franz Stieger behördlich die jahrelangen Plakataktionen samt Werbeständer in Rohrendorf nicht untersagen.
Etliche Dorfbürger meinten, dann soll es ein allgemeines Plakatierverbot (und Aufstellverbot) in Rohrendorf für alle geben – dies würde jedoch auch die 40 aktiven Vereine und Gemeinschaften, die Wirtschaftstreibenden, die Heurigenbetriebe, die Gemeindeveranstaltungen, die Veranstaltungen der Nachbargemeinden, die wahlwerbenden Parteien, usw. betreffen – und das ist wiederum nicht möglich.

oder

18.                    Aus welchen Beweggründen, hat der Bgm den SAO LH immer wieder mit den Aussagen beschuldigt, er hätte am 14. Juni 2006 nicht als Zeuge vor Gericht aussagen bzw. er hätte dem Gericht seine persönlichen Arbeitsvorbereitungsunterlagen nicht übergeben dürfen.
Warum kommen solche Anschuldigungen nach drei Jahren und 16 Tagen nach der Zeugenaussage des SAO LH vom Bgm.
Es waren immer nur allgemeine Aussagen des Bgm, er hatte nie Grundlagen (Beweise) für diese Aussagen genannt – immer nur dahergesprochen auch wiederholt zu den Mitgliedern des Gemeinderates.
Die Rechtsberatung des SAO LH ergab, „ein Mitglied des Gemeinderates kann sagen was er will“, es müssen nur drei Bereiche beachtet werden wie – Sittlichkeit, Staatssicherheit, usw.

Der Bgm wusste ja genau, dass dem Gericht und somit auch Franz Stieger über seinen Rechtsanwalt, die Unterlagen für die Klageeinreichung durch das Land NÖ Rechtsbüro als Beweismittel für die Anklage gegen Franz Stieger vorgelegt wurden (und die Gemeinde hat sich dem Verfahren angeschlossen). Das sagte sogar der Rechtsanwalt der Gemeinde am 16. Juli 2009 in Krems.
Warum sind die Rechtsanwälte vom Land NÖ Rechtsbüro bei der Übergabe der Unterlagen des SAO LH an die Bezirksrichterin am 14. Juni 2006 nicht eingeschritten. Der SAO LH war vor Gericht ja ein geladener Zeuge des Landes NÖ Rechtsbüro und nicht von der Gemeinde.
Warum sollte der SAO LH keinen Kontakt zum Franz Stieger gemäß dem Bgm haben.
Warum sollte der SAO LH seine persönlichen Arbeitsunterlagen aufgrund einer mündlichen Aussage des Bgm vernichten (warum solch einen Gedanken des Bgm - was geht im Kopf des Bgm vor - ist das ein kommunales Verhalten).
Was ist damit gemeint, bei einer Nichtbestätigung der Protokolle durch den SAO LH (vom 8. Februar 2012), werde der Bgm eine Rechtsanwaltkanzlei einschaltenfür wen - gegen wen.
Es ging immer nur um die 1. Seite dieses Protokolls (Schriftstück), das Protokoll hatte aber immer 4. Seiten. Welche genauen Richtungspunkte verfolgt der Bgm allgemein gegen den SAO LH damit.

oder

19.                    Was müsste / sollte geschehen, dass Franz Stieger die Plakataktionen einstellt (Der Bgm die 12 Fragen vom Februar 2012 bei der Polizeistation Hadersdorf am Kamp beantworten).
Warum wird Franz Stieger wegen „beharrlicher Verfolgung“ nicht angezeigt. Ist dieser Tatbestand überhaupt zutreffend.

oder

20.                    Wie ist das möglich, dass sich Franz Stieger solange in einen Rechtsstreit einlassen kann. Wer bezahlt ihm die Auslagen.
(Das würde die Meinung aufkommen lassen, ein Rechtsstreit ist keine Rechtssache, sondern eine Angelegenheit von finanziellen Mitteln).

oder

21.                    Wer hat die Tafeln „Plakatieren verboten“ an etlichen EVN Lichtmasten in der Lindobelgasse angebracht. Die EVN war es nicht.
Jetzt dürften die Heurigenankünder usw. auch nicht mehr wie früher an die EVN Lichtmasten angebracht werden.

oder

22.                    Warum musste der SAO LH am 30. August 2012 nach so langer Zeit zur Zeugeneinvernahme für die Staatsanwaltschaft Wien.

oder

23.                    Was müsste eintreten / geschehen, dass die „Causa Franz Stieger“ in der Gemeinde Rohrendorf beendet werden kann. (Wenn Franz Stieger alle Unkosten ersetzt bekommt - Wiedergutmachung).

 

Tabellarische Hinweise, sind im Original als Beilagen.

 

1 

25 02 98

Einladung 44 Grundeigentümer u. a.

SAO LH1

2 

25 02 98

Protokollentwurf an 14 betroffene Personen

SAO LH2

3 

14 04 98

Einladung 14 Personen

SAO LH3

4 

14 04 98

Protokollentwurf an zwölf Personen

SAO LH4

5 

01 09 99

Straßenvermessungsersuchen

SAO LH5

6 

15 01 00

Antrag Bodenmarkierungen B 35

SAO LH6

7 

19 01 00

Antrag Sonderfinanzierung an LHptm

SAO LH7

8 

09 03 00

Besprechung mit Straßenbauabteilung, Straßenmeisterei, Güterwegebau, BH

SAO LH8

9 

10 05 00

Übergabeprotokoll Agenden als Obmann
an den neuen Straßenausschußobmann

SAO LH9

10

12 05 04

Bgm an Stieger Container

*1

11

02 08 04

Bgm an Stieger Container

*2

12

06 10 04

Bgm an Stieger Demolierungsauftrag

*3

13

04 01 05

Bgm an Stieger Lichtmast

 

14

05 01 05

Bgm an Stieger Lichtmast

*4

15

12 01 05

Bgm an Straßenmeisterei

*5

16

29 03 05

Aktennotiz Anschuldigung an SAO LH

SAO10

17

23 08 05

Tel-Anfrage von der Gemeindekanzlei

 

18

25 08 05

Aktenvermerk im Gemeindeamt

SAO11

19

25 08 05

Übergabe von 5 abgelichteten Schriftstücken an die Gemeindekanzlei

SAO1 -

SAO5

20

29 08 05

E-Mail Gemeindekanzl, Plananforderung

Gem1

21

24 09 05

Erstellen von 5 Busbucht-Bildern

SAO12

22

19 10 05

Aktenvermerk Franz Stieger

SAO13

23

04 11 05

Fax Stieger an Bgm, Forderung Pacht, Mahnschreiben

 

24

16 11 05

Stieger an Gemeinde Kündigung Pacht

*6

25

16 03 06

Ladung für das Gericht am 14. Juni

BGK1

26

14 06 06

Übergabe von 4 Schriftstücken plus 5 Bildern an das Bezirksgericht

SAO1 - SAO4

27

19 09 06

Teilnahme Besprechung für 11 10 06

NÖ1

28

11 10 06

Besprechung Gemeindeamt mit NÖ

SAO14

29

07 08 07

Container, Aufhebung Straferkenntnis

*7

30

08 11 07

Bgm Anfrage Kaufvertrag / Pacht an SAO LH

Bgm1

31

14 11 07

Antwort Kaufvertrag / Pacht

SAO15

32

17 09 08

E-Mail Verpachtung / Ankauf

Gem2

33

17 09 08

E-Mail Antwort Verpachtung

SAO16

34

18 05 09

Stieger ersucht um das 2. Protokoll

 

35

19 05 09

E-Mail an Gemeinde Stieger 2. Protokoll

SAO17

36

30 06 09

Besprechung mit Bgm und vier gfGR

 

37

01 07 09

E-Mail Bgm schuldigt den SAO LH an

Bgm2

38

01 07 09

E-Mail Antwort Anschuldigung

SAO18

39

05 07 09

Bgm Vorwürfe an den SAO LH

Bgm3

40

06 07 09

E-Mail Bgm Besprechungshinweis 13 07

Bgm4

41

06 07 09

Schreiben des SAO LH an den Bgm

SAO19

42

16 07 09

Protokoll Gemeinderatssitzung

*8

43

11 08 09

Schreiben Bezirksgericht durch den SAO LH

SAO20

44

12 08 09

Rechtaufklärung Rechtsbüro NÖ Ldrg

SAO21

45

18 08 09

Vorsprache BH Krems

 

46

24 08 09

Antwortschreiben Rechtsbüro NÖ Ldrg

NÖR2

47

25 08 09

Aufklärungsgespräch im Bezirksgericht

 

48

10 09 09

Antwortschreiben BH Krems

BHK1

49

15 09 09

Schreiben an vier gfGR

SAO22

50

14 10 09

Entwurf Aufklärungsschreiben an 19 GR

SAO23

51

16 11 09

Ediktdatei Justiz Versteigerung

BGK2

52

17 03 10

Stieger Rekurs Grundbucheintragung

*9

53

11 01 12

Gemeinde an Stieger, keine Zuständigkeit

*10

54

18 01 12

Stieger Ersuchen um Fragebeantwortung

*11

55

02 02 12

Schreiben E-Mail Bgm an die GR

*12

56

08 02 12

Schreiben des Bgm an SAO LH

Bgm5

57

13 02 12

Antwortschreiben an Bgm mit Beilage

SAO24

58

25 04 12

Stieger an Gemeindevorstand

*13

59

25 06 12

Ersuchen des SAO LH an Franz Stieger, keine weiteren Plakataktionen am Weinberg

 

60

26 07 12

Stieger an Gemeindevorstand

*14

61

23 08 12

Ersuchen Prüfung Verfassungsschutz NÖ

SAO25

62

30 08 12

Zeugenvernehmung des SAO LH

PIH1

63

30 08 12

Einstellung Plakataktionen am Weinberg

 

64

01 10 12

Staatsanwaltschaft Wien, ersuchen um Durchsicht dieser Zusammenfassung

SAO26

65

08 10 12

Eine Rohrendorfer Person wurde in Kenntnis gesetzt, dass die Mitglieder des Gemeinderates mittels E-Mail informiert werden. E-Mail Antwort am 22 10 12.

SAO27

66

10 01 13

Die Zusammenfassung mit 49 Seiten wurde den Mitgliedern des Gemeinderates per E-Mail übermittelt.

SAO28

 

Verzeichnis der Abkürzungen:

 

SAO1  =    Schreiben vom ehemaligen SAO LH

*1        =    Zur Verfügung gestelltes Schriftstück an SAO LH

Gem1   =    Schreiben von der Gemeindekanzlei

BGK1   =    Schreiben vom Bezirksgericht Krems

NÖR1  =    Schreiben vom Land NÖ Rechtsbüro

Bgm1   =    Schreiben vom Bürgermeister

BHK1  =    Schreiben von der Bezirkshauptmannschaft Krems

PIH1    =    Polizeiinspektion Hadersdorf am Kamp

www.saubere-haende-org/typo3/index.php?id=851

 

 Hermann Lederhilger

Hans Heppenheimerstraße 20/EG

3495 Rohrendorf bei Krems                                                              Rohrendorf, 25. März 2014

 06507417785

hermann.lederhilger@gmail.com
auch-das-ist-rohrendorf.de.tl

 

 

Ladung als Zeuge am 10. April 2014

Geschäftszahl 505 HV 128/13p - 1

 

 

Landesgericht Korneuburg

Landesgerichtsplatz 1

2100 Korneuburg

 

 

Für den 10. April 2014 habe ich eine Ladung als Zeuge in der Strafsache gegen Franz Stieger betreffend „Verdacht der beharrlichen Verfolgung“ erhalten. Geschäftszahl 505 Hv 128/13p – 1.

 

Im Inhalt der Ladung ist für mich als Zeuge nicht erkennbar, für wen (oder für was) ich Zeuge sein soll. Eine unvorbereitete Art ohne Unterlagen ist für mich nicht üblich.

Wer ist oder sind die Kläger?

 

Ich kann eventuell nur vermuten, dass es sich im Zusammenhang mit dem Ankauf eines Gründstückes durch Franz Stieger im Gemeindegebiet Rohrendorf bei Krems handeln könnte.

Was habe ich mit einem „Verdacht der beharrlichen Verfolgung“ zu tun! Im Gesetz ist für mich nicht näher beschrieben, was zum Verdacht gehört oder gemeint ist. Zu Unterlagen der ständigen Rechtsprechung habe ich keinen Zugang, dann wäre es für mich eventuell verständlicher.

 

Die Frage ist, über was werde ich zielgerichtet (ohne Grundlagen) gefragt?

 

Das Folgende wäre meine Vorbereitung aus meinen vorhandenen Unterlagen in Kurzfassung.

 

  1.  

Diese Sache begann ursprünglich am 12. Dezember 1997.

Im Februar bis April 1998 folgte ein Vertrag über eine vorzeitige – freiwillige – unentgeltliche Grundabtretung an das öffentliche Gut (Gemeinde und Bund) mit Beratung der Straßenmeisterei Krems.

Die Inanspruchnahme des Grundes und die Umsetzung bzw. die Errichtung eines Gehsteiges und den weiteren Ausbau der Busbucht erfolgten im Jahre 1999.

Ein Vermessungsantrag für fünf Grundstücke wurde am 1. September 1999 an die Straßenmeisterei Krems gestellt. Vier Grundstücke wurden noch im November 1999 vom Land NÖ vermessen. Das besagte Grundstück jedoch nicht. Im April 2000 schied ich aus dem Gemeinderat aus und übergab mittels Übergabeprotokoll mit zwei breiten Ordnern und deren eventuellen jährlichen Aufgabenbereichen an meinen Nachfolger.

Aus dem Jahre 1991 gab es einen Pachtvertrag mit dem Grundeigentümer über eine Busbucht mit S 1.000,-- jährlicher Wertsicherung, der im Gemeinderat so beschlossen wurde.

 

  1.  

Durch das Ableben des Grundeigentümers bzw. vom Erben erwarb Franz Stieger die dahinter liegende vermessene Grundparzelle, die auch die Fläche der Grundabtretung beinhaltete.

Franz Stieger wurde dieser Umstand nicht mitgeteilt bzw. über die frühere freiwillige Grundabtretung sowie über den Pachtvertrag wurde Franz Stieger nicht informiert.

Das Land NÖ hat 1999 die Vermessung nicht vorgenommen, obwohl diese am 1. September 1999 durch den ehemaligen Straßenausschussobmann beantragt wurde. Das Grundstück war bereits im Grenzkatasterplan aufgenommen – jede Person kann annehmen, dass dort die Grenzen auf den cm stimmen sollten.

 

  1.  

Franz Stieger wurde von einem früheren interessierten Käufer im Nachhinein informiert und verlangte jetzt gemäß dem Pachtvertrag den Pachtschilling vom Gemeindeamt.

Dieser wurde ihm verwehrt, da gemäß Aussage des Bgm, es keinen Pachtvertrag gäbe.

 

  1.  

Im Jahre 2005 wurde laufend durch den Bgm im Gemeinderat kundgetan bzw. der Verdacht ausgesprochen, ich wäre als ehemaliger Straßenausschussobmann am diesem Geschehen schuld, weil ich keinen Vermessungsantrag gestellt habe.

Ich verwies mündlich und schriftlich auf die Unterlagen in den Akten im Straßenausschussordner.

In meinen persönlichen Handakt bzw. im Computer waren die Grundlagen noch vorhanden und diese stellte ich auf Ersuchen der Gemeindekanzlei zur Verfügung (ich war immer mein eigener unabhängiger Schriftenführer).

Eine Aufklärung war jedoch schwierig, weil im Gemeindeamt zwei breite   Straßenausschussordner verschwunden sind.

Es wurden unrichtige Behauptungen von Personen aufgestellt, die damals am Geschehen nicht beteiligt waren.

 

  1.  

Franz Stieger schaltete 2005 zwei Rechtanwälte ein. Als das Verfahren zur Volksanwaltschaft eingeleitet wurde, rückte der Bgm mit dem Pachtvertrag aus dem Jahre 1991 an Franz Stieger heraus. Franz Stieger hatte jedoch bereits dadurch Rechtsanwaltsauslagen von etwa
€ 6.000,--.

Franz Stieger forderte die entstandenen Auslagen vom Bgm ein – und da nahm das Unheil ihren Lauf?!

 

  1.  

Am 19. Oktober 2005 erkundigte sich Franz Stieger bei mir im Gartenhaus, wie damals im Jahre 1998 die Grundabtretung war. Bis zum Ableben des damaligen Grundeigentümers wurde ja die vertragliche Pacht für die Busbuchtfläche samt Nebenfläche von der Gemeindekanzlei bezahlt. Franz Stieger war (von einem früheren interessierten Käufer) besser informiert als ich, er erinnerte mich in bestimmten Bereichen, die mir selber nicht bekannt waren.

An Hand von fünf selbst erstellten Computerbildern erklärte ich Franz Stieger den damaligen Vorgang (Ablauf) des Umbaues der Bundesstraße B 35 samt der Busbucht und dem Gehsteig. Franz Stieger ergänzte mich öfters sehr sachlich.

Franz Stieger erklärte mir, er habe einen Zivilprozess mit den Erben verloren, daher kann er hier nur gewinnen.

Ich erklärte Franz Stieger, dass um jeden Aufwand schade ist und die Gemeinde samt Bund eigentlich seit dem Jahre 1999 die praktischen Besitzerrechte und Pflichten, insbesondere durch die Vollendung des Umbaues, bereits vollverantwortlich übernommen haben. Gegen eventuelle Vergesslichkeiten von beteiligten Personen kann man eigentlich nichts unternehmen - insbesondere von den Mitgliedern des Gemeinderates.

Eine Aktennotiz wurde darüber am 19. Oktober 2005 angelegt.

Die Gemeindekanzlei wurde in Kenntnis gesetzt, dass Franz Stieger sich am 19. Oktober 2005 bei mir informierte.

 

  1.  

Am 14. Juni 2006 war ich als Zeuge beim Bezirksgericht Krems geladen. Meine vorbereitenden  Antworten las ich nur aus meinen Arbeitsunterlagen heraus und übergab anschließend diese Arbeitsunterlagen der Bezirksrichterin - ich verlangte es so.

 

  1.  

Am 11. Oktober 2006 war eine Besprechung durch das Rechtbüro der Landesregierung mit dem Ergebnis, das ich als Zeuge für das Land nicht mehr förderlich bin, weil ich nur nach den vorhandenen Unterlagen aussagen werde.

 

  1.  

Im November 2007 wurde vom Bgm behauptet, es gäbe einen Kaufvertrag aus dem Jahre 1998?

 

  1.  

Zweiter Kontakt mit Stieger in meinem Gartenhaus: Am 18. Mai 2009 wollte Franz Stieger das 2. Protokoll von mir. Ich erklärte ihm, das Protokoll liegt bereits im Gerichtsakt auf.

Ich informierte mittels E-Mail die Gemeindekanzlei am 19. Mai 2009.

 

Der Bgm hat daraufhin derart laut und wiederkehrend am Telefon gesprochen (etwa um 14.00 Uhr), ich hätte Franz Stieger gar nicht empfangen dürfen.

 

  1.  

Im Juni 2009 begannen wieder Anschuldigungen an meine Person durch den Bgm, weil ich der Bezirksrichterin Unterlagen übergeben habe.

 

Und das ging später so weiter.

 

In der Zwischenzeit hatte ich durch andere Abläufe in Erfahrung gebracht, dass das verschwinden der zwei Straßenauschussordner im Gemeindeamt nichts gebracht hat, da ja die Straßenmeisterei in Krems alle Schriftstücke in Original und teils in Ablichtung hatte.

Diese wurden dem Rechtsbüro NÖ übergeben. Somit hat diese auch der Rechtsanwalt von Franz Stieger erhalten.

 

  1.  

Aufgrund der laufenden Anschuldigungen durch den Bgm ersuchte ich die Bezirksrichterin im August 2009 um Hilfestellung. Diese meinte kurz, ich soll meinerseits einmal alle Mitglieder des Gemeinderates informieren. Es stellte sich eigentliche auch heraus, „ein Gemeinderat kann fasst alles sagen was er will ohne spätere Wirkung“.

 

  1.  

Eine Hilfestellung im September 2009 durch die unrichtigen Anschuldigungen bei der BH Krems brachte auch keinen Erfolg.

 

  1.  

Am 15. September 2009 brachte ich an vier geschäftsführende Gemeinderäte folgenden Hinweis wegen der Anschuldigungen an meine Person, ein.

 

Die geschäftsführenden Gemeinderäte mögen bitte aber vorher alle Akten / Schriftstücke / Protokolle usw. in dieser „Causa Franz Stieger“ in der Gemeindekanzlei durchlesen.

 

Eine Antwort / Richtigstellung blieb aus, es erfolgten jedoch auch keine weiteren schriftlichen Anschuldigungen durch den Bgm an mich.

 

Die Fragen waren im Allgemeinen wie folgt:

 

Frage 1: Wo liegen die zwei Straßenausschussordner der Jahre 1995 bis April 2000 samt Übergabeprotokoll?

 

Frage 2: Warum soll sich nicht jeder Aufzeichnungen (Arbeitsunterlagen) machen dürfen, dann kann das Wort nicht so schnell umgedreht oder die Sachlage anders bei einer Behörde dargelegt -  werden (so sagte es auch die Bezirksrichterin)? Dann gibt es keine Missverständnisse?

Auch Unterlagen können dann nicht so leicht unauffindbar werden.

 

Frage 3: Warum sollten in einem anhängigen gerichtlichen Verfahren die sachlichen realen Unterlagen zu Fragen der Bezirksrichterin auf Aufforderung als geladener Zeuge für die klagenden Parteien (Land NÖ, Gemeinde Rohrendorf) nicht aufklärend und klar darstellend verwendet werden?

Warum hat die Gemeinde oder der Rechtsanwalt diese Unterlagen mit 16 Seiten nicht selbst dem Gericht zur Aufklärung (Wahrheitsfindung) vorgelegt, diese lagen ja seit dem 25. August 2005 im Gemeindeamt auf?

Der unwiderlegbare Grund der Unrichtigkeit an mich bis heute, auch vom Rechtsanwalt, rechtlich / nachweislich nicht gesagt worden.

Wieso kommen die ungerechtfertigten Vorwürfe wegen der Übergabe von Unterlagen an das Bezirksgericht nach genau 3 Jahren und 16 Tagen?

Welcher Plan steckt dahinter?

Wer überlistet sich hier selber?

Die Rechtsanwälte vom Land NÖ haben wohl richtig gehandelt – sie sind auch zugleich die Dienstbehörde im weitesten Sinne.

Warum dem Gericht keine Unterlagen überreichen.

 

Frage 4: Wer hat dem Gericht den 1. Protokollentwurf vom 14. April 1998 gegeben, der für Anpassungen / Ergänzungen an die beteiligten Personen (freiwillige, vorzeitige  unentgeldliche Grundabtrettung) ausgesandt wurde, um keine Umsetzungs(Ablauf)fehler zu machen?

Ich habe den 1. Protokollentwurf weder dem Franz Stieger noch dem Gericht übergeben, wohl aber den betroffenen Personen zur Ergänzung / Anpassung 1998 zugesandt. Später erfolgte darüber auch im Ausschuss eine Beschlussfassung sowie im Gemeinderat!

 

Frage 5: Von welcher Person hat Franz Stieger über einen Pachtvertrag für die Busbucht mit dem ehemaligen Grundeigentümer aus dem Jahre 1991 erfahren?

In den Unterlagen von mir stand nichts von einer Pacht. Von wem weiß Franz Stieger, dass nach dem Ableben des ehemaligen Grundeigentümers der Pacht vom Gemeindeamt eingestellt wurde.

 

Frage 6:

Wie kommt man auf die schriftliche Behauptung von 8. November 2007 des Bgm, dass die Gemeinde Rohrendorf wohl einen Kaufvertrag aus dem Jahre 1998 mit dem ehemaligen Grundeigentümer hat?

 

Frage 7: Warum hat der Bgm im Gemeinderat den Ablauf bzw. die Sachlage mit Einsichtsmöglichkeit aller Schriftstücke nicht gewährt - also verweigert, nicht klar dargestellt und sogar angeblich gesagt, dass es keine Akte / Schriftstücke gäbe?

Möchte der Bgm dadurch mir sein vermutliches Fehlverhalten übertragen?

Die Auslegungen bzw. Versionen des Bgm sollen auch immer unterschiedlicher geworden sein?

 

Frage 8: Wann erfolgt eine schriftliche Richtigstellung der vielen unrichtigen Anschuldigungen (sonstige Worte) durch den Bgm an meine Person Punkt für Punkt! Das Anliegen von mir ist, diese Causa zu beenden – ich habe die Unrichtigkeiten nicht angefangen. Sollte innerhalb von vier Wochen keine schriftliche vollständige Richtigstellung des Bgm in allen mündlichen / schriftlichen Vorwurfpunkten an meine Person mit nachweislicher Kenntnisnahme der vier obgenannten Gemeinderäte erfolgen / einlangen, werde er alle 19 Gemeinderäte denselben aufklärenden Informationsgleichstand mit einem eigenen ausführlichen Anschreiben zukommen lassen.

 

Ich verletze dadurch keine Gesetze / Verordnungen gemäß Aussage des Bezirksgerichtes Krems.

Der Bgm schreibt ja selbst wieder mit Datum 5. Juli 2009, welche Version er in der Öffentlichkeit, dem Bezirkshauptmann, den Gemeinderäten und dem Rechtsanwalt usw. bekannt geben wir

 

 

  1.  

Am 25. Juni 2012 wurde Franz Stieger von mir als Weinbergsprecher persönlich ersucht, er möge von den Plakataktionen auf dem Weinberg Abstand nehmen.

Antwort Franz Stieger: „Er habe derzeit nur die einzige Möglichkeit, auf verschiedene frühere Unrichtigkeiten des ehemaligen Bgm plakativ aufzuzeigen.

Der ehemalige Bgm möge die zwölf Fragen beantworten, die auf der Polizeistation Hadersdorf aufliegen, dann sehen wir weiter“.

Franz Stieger sagte abschließend zu mir, ob ich überhaupt wisse, dass früher der ehemalige Bgm immer und überall aussagte, dass nur ich an dieser Causa schuldig bin.

 

  1.  

Betreffend die laufenden Anschuldigungen des Bgm ersuchte ich im August 2012 um Hilfe und Prüfung meiner Aufzeichnung vom Verfassungsschutz NÖ.

Aussage, sie sind für ehemalige Gemeinderäte nicht zuständig (Intern wurde ich doch detailliert informiert).

 

  1.  

Vierter Kontakt mit Stieger: Als Weinbergsprecher habe ich am 30. August dem Franz Stieger abgerungen, dass er auf dem Weinberg bis 31. Dezember 2012, die Plakataktionen unterlässt.

Habe ihm auch erklärt, dass ich am Weinberg als Weinbergsprecher nach Möglichkeiten immer alle Plakate abgenommen habe. Diese waren für unsere Weinberggäste von Nah und Fern nicht erträglich.

 

  1.  

In dieser Angelegenheit war am 30. August 2012 eine Zeugeneinvernahme in der Polizeiinspektion Haderdorf am Kamp in der Dauer von 140 Minuten für die Staatsanwaltschaft Wien.

 

  1.  

Die Staatsanwaltschaft Wien wurde am 1. Oktober 2012 um Durchsicht meiner Aufzeichnungen informiert bzw. ersucht betreffend der Weitergabe an die Mitglieder des Gemeinderates betreffend eventueller Gesetzesverletzungen.

 

  1.  

Am 8. Jänner 2013 übergab ich den Mitgliedern des Gemeinderates eine chronologische Information mit 48 Seiten betreffend der „Causa Franz Stieger“.

 

  1.  

Fünfter Kontakt mit Stieger: Als Weinbergsprecher habe ich im Frühjahr 2013 dem Franz Stieger abgerungen, dass er auf dem Weinberg für immer, die Plakataktionen unterlässt.

Um die Kontakte drei bis fünf habe ich ersucht. Diese Treffpunkte waren ihn meinem Weinkeller in der Funktion als Weinbergsprecher. Unser Weinberg hat 13 Kellergassen mit 137 Presshäusern bzw. 161 Weinkellern (früher gab es einmal 162 Presshäuser mit 201 Weinkellern).

 

 

Zusammenfassung:

1.      Von Anfang an sind zwei Straßenausschussordner samt Übergabeprotokoll in der Gemeindekanzlei verschwunden.

2.      Wegen € 145,34 als Pacht für die Jahre 2003 und 2004 ist ein Streitfall durch zielgerichtete Unrichtigkeiten (Unwahrheiten) entstanden.

3.      Im März 2005 wurde von einem Mitglied des Gemeinderates der Verdacht ausgesprochen, ich hätte keinen Vermessungsantrag an die Straßenmeisterei Krems gestellt.

4.      Von einem Mitglied des Gemeinderates wurde behauptet, ich hätte der Bezirksrichterin keine Unterlagen geben dürfen.

5.      Von einem Mitglied des Gemeinderates wurde ich derart laut und wiederkehrend am 19. Mai 2009 ..........., ich hätte Franz Stieger gar nicht empfangen dürfen.

6.      Von einem Mitglied des Gemeinderates wurde behauptet, es gibt einen Kaufvertrag.

7.      Im Februar 2012 erhielt ich von einem Mitglied des Gemeinderates die schriftliche Aufforderung, ich soll die Schuld der angeblichen Urkundenfälschung auf mich nehmen. Ich gab einem Mitglied des Gemeinderates nochmals schriftlich bekannt, wären die zwei übergebenen Straßenausschussordner vom 10. Mai 2000 nicht abhanden gekommen, wäre ich mit der „Causa Franz Stieger“ nie konfrontiert worden. Dort wären die Originalabschlussprotokolle mit Unterschrift der Ausschussmitglieder und mit dem Gemeindestempel versehen, abgelegt gewesen.

 

Anmerkung:

Seit 1968 hatte ich steht’s in all meinen gemeinschaftlichen Tätigkeiten persönlich die Einladungen – Protokolle – Gedächtnisprotokolle – Verteilungen – Ablagen – Mitschriften, also die Arbeitsgrundlagen selbst erarbeitet. Die Originale dort abgelegt, wie es die Gemeinschaften vorgesehen hatte. Ich behielt mir immer eine Arbeitsgrundlage für spätere weitere Arbeitsabläufe.

 
Anmerkung: Im Gericht wurde ich hingewiesen, nur auf die Fragen zu antworten.
 

Hermann Lederhilger

Juni 2021?! Wie man hört, wird von einem Salzburger Rechtsanwalt Dr.  …...…… ……………. die "Causa Franz Stieger" eine neuerliche Durchsicht vorgenommen (Aufrollung. ob die rechtlichen Grundlagen vom Land NÖ und Gericht !? eingehalten wurden)

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