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  14 Kellergassenfest "warme Speisen"! 19.04.2025 17:26
   
 

Die   Rohrendorfer   Kellergassenfeste! 

Rückblick   und   Vorschau!  Oktober 2014

 Rückblick bis 1984, sowie Begebenheiten im Jahre 2014.

 Meinungen  der  Rohrendorfer  und  deren  Gäste:

 Alle zwei Jahre für drei Tage findet in einer der attraktivsten und gepflegtesten "Hohlweg - Löss - Kellergasse" in Österreich dieses repräsentative Kellergassenfest statt!

Diese Kellergasse ist eine baulich geschlossene Hohlweg-Löss-Kellergasse mit einer Länge von 1.680 m mit 70 Presshäusern (plus 19 Weinkeller ohne Presshaus).

Diese Lindobelgasse, eine zweizeilige Gasse, liegt auf einer Seehöhe von 205 bis 312 m Seehöhe, die in ihrer Gesamtlänge mit Kopfsteinpflaster ausgebildet ist. 

In neun Presshäusern fand früher (eine von 13 Kellergassen in Rohrendorf) ein Heurigenbetrieb statt, sechs davon sind bis ins Jahr 2014 noch in Betrieb.

Es gibt ein weiteres Presshausobjekt in dieser Lindobelgasse, die den bau-, gesundheits- und feuerpolizeilichen Anforderungen als Buschenschankbetrieb entspricht. Behinderten gerechte Zugänge und mit behinderten gerechten WC-Anlagen sind auch vorhanden? 

Seit dreißig Jahren (1984) werden diese Presshäuser mit Beratungen vom Land Niederösterreich revitalisiert – mit der Aktion „Schöne Kellergasse“ werden Prämierungen seit 2003 vorgenommen (wir haben aber 13 Kellergassen mit 136 Presshäusern in Rohrendorf!) 

Wie war der Beginn: Die Weinlandkapelle als Anreger (Johann Krappel mit Otto Backknecht, Franz Haslinger, Eduard Ehrenleitner) hat mit Unterstützung des Weinbauvereinsobmannes (Ing. Franz Mayerhofer) im Jahre 1984 Kultur mit Musik und Tanz in die Kellergasse gebracht und für das leibliche Wohl gesorgt.
In den Jahren 1984 und 1986 war es ein Heurigenbetrieb ohne warme Speisen.

Durch die Aktivität der Weinlandkapelle war damals unser Weinort derart motiviert und so wurden aus fünf Teilnehmern von Presshausbewirtschaftern in den folgenden Jahren auf einmal 45 Teilnehmer (2010); jetzt pendelt sich die Teilnehmerzahl bei etwa 34 Teilnehmer (2014) ein. 

Auf die Umgebungs- und Objektpflege wurde zu dieser Zeit besonders geachtet: Durch den Ortsbildpflegeausschuss in der Zeit von 1981 bis 1998 mit Weinbergstraßensäuberungsaktionen – auch durch die „Kulturgruppe aufg`sperrt is`“ seit 1997 – Weinhauer, FF und Weinbergfreunde. 

Beim vierten Kellergassenfest im Jahre 1990 war eine sehr gute Zusammenarbeit im Bereich warme Speisen mit allen Teilnehmern, gegeben. Einmal hatte die Kirchenwirtin ihre Konzession dem Kellergassenfest zur Verfügung gestellt – sie hatte jedoch nur Undank erhalten (die schriftlichen Abmachungen wurden von den Teilnehmern nicht eingehalten). 

Das Thema „warme Speisen“ ist kein gemeinschaftlicher Begleiter seit dieser Zeit.

Eine Konzession war zu allen Zeiten gemäß BH 3500 Krems, für „warme Speisen“ erforderlich! (Aber keiner wollte für die Konzession Geld ausgeben!) 

Im Jahre 2010 wurde durch den damaligen Kellergassenfestverantwortlichen (Thomas Lederhilger war sieben Mal der Kellergassenfestverantwortliche) besonders eindringlich auf die Gegebenheit, mit warmen Speisen und einer erforderlichen Konzession, schriftlich hingewiesen. Ebenso auf die Steuerpflicht, den Musikschutz, Buschenschankanmeldung, usw.

 Die äußere Pflege der 70 Presshäuser ist bis auf zwei Presshäuser (samt Umgebung) im wesentlichen abgeschlossen. Ein Besuch (Spaziergang) dieser romantischen Kellergasse wird ganzjährig empfohlen (es sind ganzjährige viele Besucher zu - Fuß / Fahrrad / Auto / Autobussen - unterwegs).

 Man sagte, dass die 1.100 Gästebetten in der Umgebung für Rohrendorf ausgebucht waren und schon Reservierungen für das Kellergassenfest 2016 vorangenommen wurden. Rohrendorf hat 26 Familien, die Gästezimmer vermieten.

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Die Frage ist, bzw. es wurde vom neuen Obmann als Kellergassenfestzuständiger 2014 gesagt, es ist alles geregelt,  (er sagte aber nicht, was geregelt sein soll - offen war die Regelung der warmen Speisen) war aber nicht so! Verantwortlich ist jeder Teilnehmer für sich selbst - aber keiner weis, für was er eigentlich verantwortlich sein soll!

Die Folge der unrichtigen Aussage war: Es gab eine mündliche Vorwarnung betreffend der Verabreichung warmer Speisen von der BH 3500 Krems, dass eine Konzession erforderlich ist. Kontrollen wurden angekündigt.
Etliche Kellergassenteilnehmer haben 2014 die warmen Speisen wieder vom Programm genommen (nehmen müssen).

Nur sechs Teilnehmer boten 2014 warme Speisen an.

Die Rohrendorfer samt ihren Gästen waren sehr betroffen, dass sie nicht von dem besonderen Kellergassenfestduft empfangen wurden – die Vielfalt warmer Schmankerl fehlte den besonders verwöhnten Kellergassenfestgästen – warme Surripperl konnten nicht angeboten werden (Nur ein Teilnehmer hatte sich keine Konzession gegen ein Entgelt besorgt).

Die Bezirkszeitungen schrieben von etwa 10.000 Gästen beim Rohrendorfer Kellergassenfest 2014? 

Viele Gäste kamen mit Dirndl und Lederhosen – diese wollten für das landesweite Kellergassenfest ihren Beitrag leisten, aber für keinen üblichen Kellergassen-Heurigenbetrieb.

Es wurde von einer „volkskulturellen Veranstaltung“ geschrieben, die es aber nicht war! Es fehlte ein klassisches vorabendliches „Samstag Kulturangebot“. Z.B.: Keine Musikkapelle marschierte durch die Kellergasse. 

„Im Jahre 2016 wird ausschließlich eine Konzession die Grundlage für warme Speisen sein“ – so sagte es ein aktiver Teilnehmer 2014, der durch zwei Beamte der Finanzbehörde sehr genau überprüft wurde! 

Das Kellergassenfest ist ja kein gemeinnütziger Verein. Jeder der 34 Teilnehmer rechnete im Jahre 2014 selbstständig mit dem Finanzamt ab. 

Zur Sache: Für die Verabreichung von warmen Speisen ist seit 1988 eine Konzession erforderlich! 

Ein Teilnehmer besitzt seit 1998 durch seinen Gasthausbetrieb (Betriebsstättengenehmigung) eine Konzession in dieser Lindobelgasse. Ein anderer hat mittels einer Konzession warme Speisen abgegeben. Bei zwei weiteren Teilnehmern hatte sich ein Gasthausbetrieb eingemietet. Ein Teilnehmer hat ohne Einhaltung der Grundlagen (Konzession) warme Speisen ausgegeben. 

Wir haben jetzt noch 17 Monate Zeit bis zum Kellergassenfest 2016 vom 2. bis 4. September insbesondere für die Besorgung einer Konzession! 

Für drei Tage in zwei Jahren gibt es bestimmt einen klaren niederösterreichischen Weg für die Abgabe von warmen Speisen (Eigentlich ist dieser Weg klar geregelt, eine Konzession gegen ein Entgelt besorgen). 

Auf diesem Weinberg wurden / werden Kulturveranstaltungen außerhalb des zweijährigen Kellergassenfestes veranstaltet wie: Ausstellung von Bildern in verschiedenen Maltechniken, 180 alte Fotos (DIN A4) (Fotothek), Sitzmöbel aus uralten Rebstöcken, christliche Schnitzereien in alten Fassdauben, Kabaretts, Modeschau, Blechschod`n Musik, Schaubrennen, Vernissagen, Bauchredner Zauberer Show, Jazz Gesang, Wein Karikaturen, Wachauer Stoamandl, Weinberggrenzwanderungen, Kutschenfahrten, Martini-Laternenwanderungen, Seifenkistenrennen, Kellergassenführungen, Weinverkostungen, Kellerbesichtigungen, Kleindenkmäler / Weinbergbegehungen, usw., für unsere Gäste angeboten. 

Die Rohrendorfer Weintaufen begannen auf dem Weinberg im Mayerhoferpresshaus 1982 und 1983, durch die Weinlandkapelle. Hautinitiator war damals Johann Krappel. 

Die Begehung der Konglomerathöhle gehört auch der Vergangenheit an. Am 31. August 1986 wurden an einem Samstag im Rahmen des Kellergassenfestes, 136 Besucher durch diese Höhle, mittels drei geprüfter Wachauer Höhlenführer, geführt. 1988 waren es nurmehr 38 Besucher. Jeder Besucher bestätigte mit seiner Unterschrift, die Eigenverantwortlichkeit (die es in Wirklichkeit nicht gibt).

 „Wird ein angemeldeter gemeinnütziger Verein (mit nur einer Steuernummer und einer Entgelt-Konzession) eine Teillösung sein!“ 

Wer hat den Schimmel .....! 

„Fair Play“, die NÖ Wirtschaft Nr. 39 vom 26. September 2014 schreibt:

Die Fachgruppe Gastronomie NÖ fordert Spielregeln (Kontrolle) für alle gleich. Die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen bzw. aus wettbewerbsrechtlicher Sicht ist doch legitim.

Und „Festln“ sichern keinen einzigen Arbeitsplatz nachhaltig.

Einhaltung der gewerberecht-, steuerrecht- und sozialversicherungsrechtlichen Regeln durch alle Teilnehmer! Auch den Jugend- bzw. Musikschutz beachten. 

Im Mai/Juni 2015 werden die Anzeigen vom Kellergassenfest 2014 vermutlich abgeschlossen sein. Manche Teilnehmer wollen es immer noch nicht glauben, dass seit 1988 eine Konzession erforderlich war/ist! 

Es gibt jedoch noch eine andere Begebenheit!

Ein Buschenschankbetreiber in der Lindobelgasse hat die Gasthauskonzession und das Lokal ist auch als solches eingerichtet und abgenommen.

Gemäß Gemeindeamt ist das Betreiben eines Gasthausbetriebes betreffend einer Betriebsstättengenehmigung, derzeit nicht möglich! 

Diese Lindobel-Kellergasse liegt im:
1. „Grünlandbereich“ mit
2. „Natura 2000“ und auch im Ortsgebiet (Ortstafeln). Ebenso ist die Widmung
3. „Ggü-Weinbauterassen“ und
4. "Glf = Grünland - Land- und Forstwirtschaft"
, als Vorlage einzuhalten.

Wenn ein Presshaus errichtet, umgebaut oder erweitert wird, braucht man derzeit sechs Gutachten!?
1x Baurecht (Sachverständiger) = Gemeinde (auch die Grundgrenzen müssen klar ersichtlich sein, kein öffentlicher Gemeindegrund),
1x betriebliche Notwendigkeit und Größe = Land (Gebietsbauamt),
4x Naturschutz = Bezirkshauptmannschaft oder durch das Land je nach Umfang und Größe des geplanten Betriebes über 400 m².
 

Das Kellergassenfestjahr 2016 ist in Bezug auf warme Speisen wie im Jahre 2014 abgelaufen – zwei mit einer eigenen Konzession, vier mit einer fremden Konzession!

Es war eigentlich keine Überforderung durch die Teilnehmer, jedoch fallweise Wartezeiten bis zu 1 ½ Stunden bei bestimmten warmen Speisen. 

Die Verantwortlichen der Kellergassenfeste waren/sind:

Ing. Franz Mayerhofer        1984 bis 1988      = 3 x

Hannes Lethmayer              1990 bis 1994      = 3 x

Christian Rosenberger        1996 bis 2098      = 2 x

Thomas Lederhilger            2000 bis 2012      = 7 x

Christian Krappel               2014 bis 202          =    x 

Gemeinschaftlich gesehen ist das Kellergassenfestkomitee wie ein Verein organisiert, nur mit dem Unterscheid, dass nicht die Bezirkshauptmannschaft Krems als Aufsichtbehörde sondern das Gemeindeamt Rohrendorf bei Krems als Schlichtungsstelle fungiert (also kein amtlicher Verein).

Ob Statuten und Geschäftsordnungsrichtlinien vorhanden sind, ist nicht bekannt (Bis 2014 gab es jedoch keine). 

Was wird der 1. April 2017 mit den neuen bundesgesetzlichen Ausnahmebestimmungen der Gewerbeordnung betreffend „warme Speisen“, insbesondere bei Kellergassenfesten bringen!? 

31. August 2016 

Ein Vortrag von NR. Ing. Mag. Werner Groiß am 31. August 2016 In Theiß überwiegend aus steuerrechtlicher Sicht als Anhalt!? 

Wirte!? 

Die Mitarbeit naher Angehöriger im Familienbetrieb ist kurzfristig und unentgeltlich möglich, die Arbeitskraft muss aber irgendwo voll versichert sein (diese Angehörigen dürfen jedoch keine Sozialhilfe erhalten). Es wird kein Sozialversicherungsbeitrag eingehoben. 

Bei externen Veranstaltungen (außerhalb des Gasthauses) bis € 30.000 Umsatz im Jahr gibt es keine Registrierkassenpflicht. Jedoch Aufzeichnungspflicht aller Ausgaben und Einnahmen für eine eventuelle Nachkontrolle. 

Bei Buschenschänken bis zu € 30.000 Umsatz und nur 14 Öffnungstage im Jahr, ist keine Registrierkasse erforderlich. Jedoch Aufzeichnungspflicht aller Ausgaben und Einnahmen (Einhaltung der steuerrechtlich Regelungen, Kontrollen bis zu sieben Jahren sind möglich). 

Bei Aushilfskräften, die bis zu 18 Tagen im Jahr arbeiten, ist nur eine Pauschale an die Sozialversicherung abzuführen. Keine Lohnsteuer und keine Lohnnebenkosten müssen abgegeben werden (Keine Nachzahlung im nächsten Jahr). 

Die Wirte sind Mitglieder der WKO-NÖ. Die Buschenschänker bezahlen nur die Buschenschankanmeldung als öffentliche Abgabe (€ 14,35)?

Jedoch die Gastronomen unterliegen der ständigen Aufsicht der BH, dem Arbeits-inspektorat, der Finanzverwaltung, der Sozialversicherung, usw. 

Vereine (Ausnahmen von der Gewerbeordnung)!? 

Die Zusammenarbeit von Vereinen mit Gastronomen bei kleinen Vereinsfesten ist ohne Verlust der steuerlichen Begünstigungen möglich. Jedoch sind getrennte Abrechnungen zu führen! 

Für die Mitarbeit der Vereinsmitglieder bei kleinen Vereinsfesten gibt es keine Sozialversicherungs- und Lohnsteuerpflicht, wenn sie unentgeltlich tätig sind.

Kein Verlust der steuerlichen Begünstigung bei unentgeltlicher Mitarbeit vereinsfremder Personen. Die Unentgeltlichkeit vereinsfremder Personen auf einem Blatt unterfertigen lassen bzw. ohne Speis, Trank und Trinkgeld (diese Person darf jedoch keine Sozialhilfe erhalten). 

Es gibt keine Registrierkassenpflicht für kleine Vereinskantinen, die bis maximal 52 Tage im Jahr und einen Umsatz von maximal € 30.000 im Jahr tätig sind. Jedoch herrscht Aufzeichnungspflicht aller Ausgaben und Einnahmen samt Belegen. 

Kleine Vereinfeste haben die Ausweitung auf 72 Stunden im Jahr. Somit können bis zu 12 Feste im Jahr mit je 6 Stunden stattfinden. 

Die gleichen Regelungen gelten auch für die politischen Parteien, jedoch nur für maximal € 15.000 Gesamtumsatz im Jahr. Die Gewinne müssen für gemeinnützige bzw. parteipolitische Zwecke verwendet werden. Jedoch herrscht auch hier Aufzeichnungspflicht aller Ausgaben und Einnahmen. 

Warme Speisen können abgegeben werden. 

Die Trinkgelder müssen in die Vereinskasse abgeführt werden. 

Es muss die Gemeinnützigkeit (mildtätig, kirchlich) kassenmäßig nachgewiesen werden. 

Anmerkung!?:

Pro gemeinnützigen Verein darf es nur einen Standbereich mit warmen Speisen mit einer Steuernummer geben. z.B.: beim Kellergassenfest (Presshausbereiche)? (Pro Stand / Teilnehmer wird ja auch die persönliche Vor- und Nachbereitungsmitwirkung eingefordert, ebenso die Gebühr von € 150,-- pro Stand bei Abgabe von Getränken und Speisen für das Kellergassenfestkomitee, ansonsten sind es € 50,-- pro Stand). 

Blaulichtorganisation!? 

Vereinsfeste Ausweitung auf 72 Stunden im Jahr. Somit können bis zu 12 Feste im Jahr mit je 6 Stunden stattfinden. Usw. ......... 

In allen drei Bereichen ist folgendes zu Beachten:

Die Bestimmungen wie: Hygienegesetz, Lebensmittelgesetz (Kühlkette), Jugendschutzgesetz, Musikschutz, Musikgruppen, Preisauszeichnung, Steuerrecht, wasser- und abfallrechtliche Vorschriften, Ausschank- und Ruhebestimmungen, usw. sind zu beachten. 

Ob diese Änderung!? ab 1. April 2017 in Bezug auf warme Speisen im Jahre 2018, beim 18. Kellergassenfest (31. August bis 2. September) mehr Stände mit warmen Speisen sein werden, wird sich zeigen.

Gastronomiebetriebe vermeiden seit Jahren die vielen zusätzlichen Tätigkeiten und mieten sich daher beim Kellergassenfest in Rohrendorf in ein Presshaus (oder Platz davor), nicht ein. Was ist bei schlechtem Wetter? 

Ab April 2017 können auch von gemeinnützigen Vereinen warme Speisen (ohne Konzession) verabreicht werden. Im Jahre 2016 hatte ja nur ein gemeinnütziger Verein beim Kellergassenfest mitgemacht (wer arbeitet heute noch drei Tage freiwillig ohne Speis und Trank mit? Sogar das Trinkgeld muss abgegeben werden! Können das wieder die Grundlagen für eventuelle künftige Unrichtigkeiten für Anzeigen bei der Bezirksbehörde sein?). Aufzeichnungspflicht aller Ausgaben und Einnahmen samt Belegen und nur eine Finanzamt-Steuernummer. 

Vielleicht gründen sich dadurch neue gemeinnützige Vereine. Es sind ja nur mindestens zwei Personen für eine Vereinsgründung erforderlich! Die Anmeldungskosten für eine Vereingründung sind derzeit ? 25 €.

Rechnungsprüfer sind ja nur alle vier Jahre notwendig. 

5. September 2016 

Anmerkung: Beim 17. Kellergassenfest vom 2. bis 4. September 2016 gab es 25 Teilnehmer; 19 mit Speisen und Getränken (davon fünf mit warmen Speisen), weitere sechs Teilnehmer mit Kunsthandwerk, Handarbeiten, trachtiger Schmuck, usw. Alle 25 Teilnehmer hatten ihre eigene Steuerabrechnung im Jahre 2016.

Die fünf Teilnehmer mit warmen Speisen waren: zweimal mit eigener Gastronomiebetriebskonzession, dreimal mit anderer Gastro-Konzession tätig. 

Zusammenfassung:

Ab 1. April 2017: Warme Speisen gibt es nur mit einer Konzession pro Stand oder ein mildtätiger Verein (unter € 30.000 Umsatz im Jahre und nicht mehr als 72 Stunden im Jahr). 

? Wir werden noch in Erfahrung bringen, wie die endgültigen Feinabstimmungen betreffend „Warme Speisen“ ab 1. April 2017 sein werden (WKO-NÖ)! 

Es war die Frage, wozu diese Information für Jedermann erstellt wurde bzw. welchen Zweck diese hat:

a)           Das dörfliche Geschehen mit den unterschiedlichen Auffassungen betreffend Regelungen im Zeitgeschehen festzuhalten.

b)          Etliche Personen mögen keine Aufzeichnungen der Vergangenheit – warum nicht!

c)           Ich soll keine Namen nennen!

d)  Die neuen Grundlagen (Feinabstimmungen) ab 1. April 2017 der NÖ Wirtschaftskammer werden noch eingearbeitet!

e)           Es möge sich in Zukunft keiner Unwissend stellen!

f)            Ein mildtätiger Verein mit nur einem warmen Speisenstandbereich (sind das wieder Grundlagen für Unregelmäßigkeiten)! 

Ihre Meinung mit E-Mail-Unterlagen wird aufgenommen! 

Irgendwo gelesen: „Ohne Vergangenheit, keine Zukunft!“ 

Zusammenfassung durch      Hermann Lederhilger      Hans Heppenheimerstraße 20/EG    

3495 Rohrendorf bei Krems      06507417785      hermann.lederhilger@gmail.com     

 senden Sie mir Ihre Meinung, die ich aber auch weitergeben kann! 

              2020 ist wegen der Pandemie ausgefallen.
         
           2022


Im März 2022 war die 1. Besprechung des Kellergassenfestkomitees für das geplante Kellergassenfest vom 2. bis 4. September 2022.
Die 72 Presshauseigentümer (oder Bewirtschafter und Freunde) wurden informiert, sie mögen sich schriftlich bis 18. März 2022 anmelden. Sollten zuwenig Interessierte sein, wird das Fest nicht stattfinden?

Die Auflagen/Bestimmungen wie z.B.: gewerberechtlich (Konzession für warme Speisen - wird es wieder behördliche Probleme  wie in den letzten 14 Jahren geben), steuerrechtlich (Aufzeichnungspflicht aller Ausgaben und Einnahmen),  sozialversicherungsmäßig, hygienemäßig (Gläserspühler), Musikschutz, Lebensmittellgesetz (Kühlkette), usw. sind zu beachten.

Weiters die Äußeren wie: Straßenverkehrsordnung wegen den Einsatzfahrzeugen, Brandschutz, Baurecht (Objektpflege), usw. wären auch zu beachten.
Die vielen Auflagen werden aber kaum beachtet, weil sie vorher eigentlich verschwiegen bzw. nicht nachweislich hingewiesen wird.

Es gibt zwei Verwaltungsbereiche; 1x Kellergassenfestkomitte, 1x gemeinnütziger Verein (jedoch jeweils nur  ein gewerberechtlicher Standbereich und nicht drei oder gar mehr Standbereiche!?)!

Frage, wieviele werden wieder mitmachen? Zu Zeiten als Thomas Lederhilger der Obmann war, waren es immer zwieschen 42 und 45 Teilnehmer durch seinen persönlichen aktiven Jahreseinsatz! 

 Die Gespräche mit den Auflagen ergaben 2022 folgendes in der Lindobelgasse:
1. Am 23. Mai war eine weitere Besprechung als Arbeitseinteilung für alle erforderlichen Tätigkeiten wie: 
2.
3.
4.
5.
6.


  Stand vom 22. Mai  2022

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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