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  26 Ortsbildpflege - Umweltschutz - Gewerbeschutz - usw. 17.04.2025 02:53 (UTC)
   
 
26   Ortsbildpflege - Umweltschutz - Gewerbeschutz - Arbeitsschutzzeiten - usw.

Es gibt Bereiche, die immer wieder von Ortsbürgern wenig geachtet werden.
Jene Ortsbürger, die diese Missachtung der Bestimmungen für unseren Umweltschutz aufzeigen, werden von den anderen Ortsbürgern, auch in Rohrendorf  als ....... (VERNADERER) ………..

In den Jahren 1980 bis 1998 gab es einen Umweltschutz- und Ortsbildpflegeausschuss, der mit Hilfe (gesetzliche Grundlagen / Bestimmungen)  der BH Krems darauf achtete, dass z.B. keine neuen wilden Ablagerungsstätten entstanden bzw. wurden die Grundeigentümer schriftlich informiert, dass auf ihren Weinberggrundstücken solche entstehen könnten. An etlichen Stellen gab es versteckte Autowracks. Manche meinten auch, "es ist ein Ausschuß für eine Beschäftigung".
Bei den Hinweisen an sogenannte Umweltsünder wurden auch alle schriftlichen Grundlagen mitgeliefert und auch mitgeteilt, wo sie sich bei der BH 3500  Krems. eventuell tiefer informieren können, wie die allgemeinen Abläufe sind / wären.
Es wurden auch Weinberg- und Aulandsäuberungen in den Monaten März /April (bevor der Grünwuchs begann) mit der Jugend und überwiegend mit der Feuerwehr, durchgeführt.
Damals wurde unsortiert das Sammelmaterial mit Zweiachsanhänger und Aufsatzwänden in die Umweltanstalt Gneixendorf abtransportiert.
Es waren die sehr intensiven Jahre 1981 bis etwa 1995.
Die Umsetzer waren die  Mitglieder der FF, Weinhauer mit Weinbergfreunden, Jugendgruppen sowie die 3. u. 4. Klasse der Volksschule.

Es wurden auch die Dorfbürger mittels Gemeindebrief informiert, dass 23 Gästezimmervermieter die Gäste von Nah und Fern bestens betreuen. An Wochenenden sowie zwischen 13.00 und 15.00 Uhr, das Mähen von Rasen mit Benzinrasenmäher und Motorsensen unterbleiben sollte.  Ebenso Holzkreissägen und Motorsägen.
Man spricht von Lärmschutz - nehmen sie Rücksicht auf ihre Mitmenschen - es soll das Wort "Vernaderer" nicht in Anwendung kommen.
Die Gewerbetreibenden hielten auch die üblichen Arbeitszeiten ein. Der Flächenwidmungsplan war die Grundlage für die jeweiligen Gewerbeausübungen und Freizeiteinrichtungen.
Fast jeder Dorfbewohner hielt sich an die örtlichen Regelungen, insbesondere in den Baulandwohngebieten.
Die Heimwerker hielten ihre Garagentore auch immer geschlossen.
Die Gespräche bei Rot- oder Weißwein waren nachbarschaftlich immer sehr ausgleichend und fruchtbringend - es wurde immer alles dörflich ohne Hilfe von Außen geregelt. Bei den Häuslbauern wurde ein Auge zugedrückt.

Es wurden auch von den Gemeindebediensteten die Gehwege (Gehsteige) von den Grenzsträuchern sowie die Höhe bis etwa 2,4 m freigehalten. Fallweise wurden auch die Anrainer ersucht, ihre Sträucher und Bäume zur eigenen Grundgrenze zurück zu schneiden (überwiegend bei einem Glas Rot- oder Weiswein). 

Auf die Sichtfreihaltung der Verkehrszeichen wurde auch hingewiesen.
Die Bäume in den Fahrbahnbereichen wurde auf eine Höhe von etwa 3,5 m freigehalten - natürlich immer im Einvernehmen mit den angrenzenden Baumbesitzern.

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2014 wurde in einem Baulandwohn- und Agrargebiet begonnen, mehrere Boote einzustellen und diese auch in den Abendstunden und Wochenenden gemeinschaftlich zu reparieren.
Diese Parzelle 381/1, KG UR, 12127, grenzt an das besiedelte Baulandwohngebiet an (Unterer Mitterweg).

Die Tätigkeiten - Schleifen, ätzende Reinigungsmittel und Lackierarbeiten ohne übliche Schutzeinrichtungen im freien Raum, wurden immer stundenmäßig abends erhöht. 
Diese Tätigkeiten waren immer in freier Natur, direkt angrenzend an das bewohnte Baulandwohngebiet nur mit einer 2,2 Meter hohen Gartenmauer getrennt.
Es soll eine Regelung geben, wonach zu einem Baulandwohngebiet ein zehn Meter breiter Streifen von bestimmten Tätigkeiten frei zu halten bzw. bestimmte Tätigkeiten nur in geschlossenen Räumlichkeiten mit Schutzvorrichtungen auszuüben wären.
Dieses Baulandwohn- und Agrargebiet bzw. diese Parzelle hat jedoch nur eine Durchschnittsbreite von etwa 24,3 m.
Es hatte den Anschein, als wäre an den Wochenenden ein besonders gut florierender gewerblicher Handwerksbetrieb mit etlichen Beschäftigten.
Drei bis zu fünf Personen übten fallweise diese Tätigkeiten auch bis nach 22.00 Uhr abends gemeinschaftlich aus.
An den Kennzeichen der PKW konnte man erkennen, von wo die sogenannten Boots-Handwerker!? kamen.
Die Arbeitsschutzzeiten wie in einem üblichen Gewerbebetrieb / Werkstattbetrieb, wurden hier nicht eingehalten.
Diese Angelegenheit einer florierenden Gewerbeausübung ist einmalig in Rohrendorf, zu zweit oder mehr arbeiteten (reparierten) sie an Booten.
Es wurde sehr vieles in Bildform mit Datum des Geschehens festgehalten.

Mündliches Ersuchen der Anrainer, dies zu unterlassen, waren nicht fruchtbringend bzw. war die Antwort vom grundbücherlichen Eigentümer, "dass geht sie gar nichts an".

Die Polizei wurde informiert, es folgten auch nachweisliche Informationen an die BH Krems - es zeigten sich anscheinend keine Auswirkungen - ist das in der heutigen Zeit behördlich ohne einem Rechtsanwalt so üblich.
Etliche meinten, eigentlich sollte die BH Krems als vorbeugende Schlichtungsstelle einschreiten - leider nur nach einer schriftlichen Anzeige mittels eines Rechtsanwaltes - alles muss ja wirtschaftlich mit einem Rechtsanwalt sein?
Es wurde weiter intensiv von vielen Personen an den Booten gearbeitet. Die Lautstärke und der vermutliche Farbengestank vermehrte sich noch.
Wer die Personen vermutlich waren, konnte man an den Verkehrszeichen an den PKW ablesen.

Eine Anfrage bei der Wirtschaftskammer in St. Pölten im November 2016 ergab, dass es in 3495 Rohrendorf bei Krems 100 Unternehmer mit 149 Gewerbescheinen gibt bzw. 67 verschiedene Gewerbearten ausgeübt werden, aber keines auf dem obgenannten Grundstück als "Werkstatt verschiedener Art" usw.!?
Eine Gewerbeverhandlung oder Gewerbeberechtigung (oder ähnliches) auf dieser Parzelle ist nirgends für einen Werkstattbetrieb zu finden, zumindest nicht für die Anrainer (kein Grundstücksnachbar wurde zu einer Gewerbeverhandlung eingeladen) - oder ist das Gewerberechtskonform bzw. gibt es das doch.

Mittels E-Mail gegen Bezahlung wurden die Unterlagen nachweislich von der WKNÖ übermittelt.
Etliche Gewerbearten bedürfen ja betreffend des Standortes einer weiteren behördlichen örtlichen Genehmigung mit nachweislicher Einladung der angrenzenden Grundeigentümer, wie z.B.: Baufirma, Bäckerei, Büffets, Einzelhandel, Werkstätten verschiedener Art,  Kraftfahrzeugtechnik, Tischler, Tankstellen, Steinmetzgewerbe, Kaffeehaus, usw.

Unmittelbar auf der Ortstraße  (Unterer Mitterweg) erfolgten 2016 auch vermutliche Umfüllungen von Kraftstoff in Mengen über etwa 5.000 - ohne Hinweis auf solche - keine Gefahrenzeichen oder Warndreiecke wurden auf dieser Dorfstraße "Unterer Mitterweg" aufgestellt. Der Umfüller kam mit Drohgebärden (bildlich festgehalten) - das höfliche Ersuchen, er möge doch die Polizeiinspektion in Hadersdorf anrufen - kam er jedoch nicht nach.
Eine Erkundigung (keine Anzeige) bei der Polizeiinspektion Hadersdorf ergab, das ist eine Angelegenheit der BH Krems bzw. gibt es hier schon Anzeigen vor mehr als 18 Monaten - eine nachweisliche Mitteilung an die BH Krems mit Bildmaterial erfolgte - es zeigte jedoch für den betroffenen Eigentümer bzw. Pächter des Grundstückes vermutlich keine Auswirkung. Es wurde weiterhin Kraftstoffe umgefüllt?

Eine neuerliche Hilfe bei einem Rechtsanwalt betreffend - schleifen - spritzen wurde eingeleitet - es muss ja wirtschaftlich sein?

In dieser Angelegenheit ist derzeit ein Stillstand eingetreten - wie nennt man solche behördlichen Rechtsverfahren - ..................................
Diese Angelegenheit soll angeblich in der weiteren offenen Beobachtungsphase sein .............. (unter dem Moto: "Es darf nicht mehr sein")

Es werden jedoch auf dieser Parzelle momentan keine gemeinschaftlichen Reparaturen oder reparaturähnliche Arbeiten an Booten seit April 2017 durchgeführt - Rechtsanwalt?
Kein Abendlärm, kein Schleif- oder Farbengestank durch die Reparaturen an Booten im freien Raum - die übliche Wohnqualität ist wieder hergestellt. Auch keine fremden Autokennzeichen ........................

Die Frage ist auch, wer hat hier eine Pacht oder Ähnliches durch das Einstellen oder Abstellen von Booten usw. erhalten.
Die Frage wäre auch, ob das Finanzamt vom Einkommen einer Pacht wisse?
Frage, wie sieht es hier mit den öffentlichen Abgaben oder ähnliches usw. aus. ............................ 
Frage, wie ist das bei einem Unfall oder einem Brand ..........., ist der FF bekannt, mit welchen Mittel auf dieser Parzelle eventuell gelagert werden ...................

Von einem  gewählten Umweltgemeinderat oder von Sicherheitsgemeinderäten der Gemeinde Rohrendorf bei Krems? war weit und breit nichts zu .............

Einerseits wird von Informationen, Mitarbeit und Beiträge an die (Sicherheitsgemeinderäte) Gemeinde und Polizei ersucht, andererseits von Vernaderei - wie passt das gesellschaftlich zusammen. Missverständnisse sind oft eine sehr geübte Ausrede.

Das gleiche  etwas anders dargestellt
Der Bericht betreff des vermutlichen Umfüllen von Kraftstoff im Baulandwohn/Agrargebiet auf öffentlicher Fahrbahn ohne besondere Gefahrenzeichen (Warndreieck oder Gefahrenguttafel für Hinweise an andere Verkehrsteilnehmer), von einem großen Tankfahrzeug mittels Schlauchverbindungen auf ein kleineres Tankfahrzeuge eines in Mautern ansässigen Treibstoffhandelsfirma wird noch rechtlich wegen einer Veröffentlichung, geprüft. 

Gemäß der WKO/NÖ
gibt es auf dieser Grundparzelle keine Gewerbeerlaubnis für die Lagerung von mineralische Brennstoffe über 2.000 Liter.
Unter 2.000 Liter jedoch nur auf einer bestimmten behördlich genehmigten Parzelle im inneren abgegrenzten Bereich.
Es ist auch die Gewerberegelung, dass etwa 15 Meter neben einem Baulandwohngebiet solche gewerbliche Tätigkeiten nicht ausgeübt werden dürfen?
Es war eine nachweisliche an eine Behörde gemeldete Gegebenheit mit vielen Bildern, jedoch ohne Antwort des Ergebnisses an den örtlichen Informierer von der BH Krems als Aufsichtsbehörde. Es gab aber auch keine bekannte örtliche Überprüfung oder sonstige Anhörung zwecks Beweisführung auf dieser Parzelle seitens der Behörde wegen der Umfüllung mineralischer Brennstoffe mit den Nachbarn von der Aufsichtsbehörde BH Krems mit dem Informierer?

Der persönliche Bericht als Kurzfassung an die BH Krems an der Donau lautete wie folgt:
Auf einer öffentlichen Dorfstraße im Gebiet Unter-Rohrendorf wurde am 27. Juli 2016 um 11.46 Uhr, von einem großen Tankfahrzeug mit Anhänger bzw. mit laufendem Motor eines großen Tankfahrzeuges auf ein kleineres Tankfahrzeug mittels einer Schlauchverbindung vermutlich mineralischer Brennstoff umgefüllt.
Die Schlauchverbindung bewegte sich immer wie eine Schlange bzw. dauerte die vermutliche Umfüllung etwa 15 bis 20 Minuten gemäß meiner Uhrenzeit während meiner Anwesenheit bzw. während der Motor des großen Tankfahrzeuges lief.
Mit einem Fotoapparat nahm ich das Geschehen auf der öffentlichen Dorfstraße "Unterer Mitterweg" aus etwa acht Meter Entfernung insbesondere die polizeilichen Kennzeichen der drei betroffenen Fahrzeuge mit etlichen Bildern, auf.
Nach etlichen Bildern wollte mich eine stärkere Person daran hindern, ich ging immer weiter auf der öffentlichen Dorfstraße rückwärts.
Mit lauter Stimme sagte ich der stärken mit Händen sehr drohenden Person, er möge doch die Polizei verständigen. Diese Person sagte zu mir, "die Polizei kommt sowieso nicht". Nach meinem endgültigen Weggehen, wurde der Motor des größeren Tankfahrzeug abgestellt

Das kleinere Tankfahrzeug wurde auf einer Parzelle (Pz. 381/1, KG UR, 12127) mit der Widmung "Baulandwohn- und Agrargebiet", abgestellt. Schließlich fuhr auch das große Tankfahrzeug ohne Anhänger auf diese Parzelle mit der Widmung "Baulandwohn- und Agrargebiet", man hörte wieder laute Motorengeräusche vom großen Tankfahrzeug.

Das Geschehen wurde nachweislich der BH Krems als Aufsichtsbehörde mit etlichen Bildern samt Kennzeichen übermittelt, nachdem mir die zuständige Polizeiinspektion (trotz Bilder) sagte, "das ist nicht das Erste Mal bzw. ist die BH Krems als Aufsichtsbehörde zuständig". Vermutlich ohne Auswirkungen, es wird weiter umgefüllt.

Soweit bekannt ist, war das Geschehen dem örtlich gewählten Umweltgemeinderat und dem Sicherheitsbeauftragten ……………

Wissensstand vom April 2017
Seit dieser Zeit werden keine brauchbaren Informationen ....
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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