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  13 Hohlweg Lindobelgasse 17.04.2025 02:02 (UTC)
   
 

13   Die Hohlweg Lindobelgasse wird 2011 und 2012 eine Straßen-Baustelle sein.   Auch eine dörfliche Paradoxe.

Die Wasserleitung aus dem Jahre 1967 wird zur Gänze in einer Länge von 1530 m in der Lindobelgasse erneuert. Der vorhandene Brunnen wird später aufgelassen und die Lindobelgasse wird direkt an die Ortswasserleitung  von Rohrendorf bei Krems, angeschlossen.
Der Brunnen vom Land NÖ, wurde der Geimeinde Rohrendorf zur Benützung und Verwaltung zur Gänze auch finanziell, übergeben.

Ebenso wird die alte Zwischenpumpstation einer Sanierung unterzogen und eine neue Zwischenpumpstation unterhalb dem Presshaus Grausenburger (Lindobelgasse 10) errichtet?

Der Ausschuss der Wassergenossenschaft wollte zuerst nur bis zur Zwischenpumpe die Leitungen auswechseln (nur 795 lfm). Mitglieder haben durch die mögliche Einschaltung der Schlichtungsstelle (Eingebunden ist auch die BH Krems, kann bis zu zwei / drei Jahre dauern) und dem Gedanken der Nichtmitfinanzierung erreicht, dass die Wasserleitung zur Gänze erneuert wird (1530 lfm). 
Aufgrund besserer Mitwirkungsrechte der Mitglieder und der Neuregelung der Kostenaufteilung wäre die Satzung noch diesen neuen Erfordernissen anzupassen - Anträge wurden am 24. Jänner 2011 durch Hermann Lederhilger eingebracht.

Rückschau:
Der Gedanke zur Errichtung einer Abwasseranlage wurde im Februar 2010 durch das Land NÖ angeregt und auch öffentlich im Gasthaus Winkler in Theiß besprochen. Ein Anschluss hätte gemäß eines Planungsbüros um € 2.500,- pro Presshaus gekostet, wenn alle 69 Presshausbewirtschafter angeschlossen hätten.
Die am 31. Mai 2010 abgeführte Mitgliederversammlung (Gasthaus Winkler in Theiß) ergab, dass nur 18 Presshausbewirtschafter (um diese Anschlusskosten) für eine neue Abwasseranlage stimmten. Der Antrag wurde daher nicht angenommen.
Die Funktionäre der Wassergenossenschaft erhielten von der Mitgliederversammlung den Auftrag / Ersuchen, eine weitere persönliche Abklärung über das  Abwasserprojekt durchzuführen.
Bei dieser weiteren Abklärung / Befragung waren jedoch schon 27 für einen Abwasseranschluss.
Bei 27 Interessierten wären gemäß Umrechnung pro Abwasseranschluss € 6.388 zu bezahlen gewesen.
Der Ausschuss der Wassergenossenschaft (eigentlich nur eine Person, ein Herr K.....) vertrat bei 27 Anschlusswilligen die Meinung, "eine Abwasseranlage ist für den Ausschuß der Wassergenosschenschaft kein Thema", ohne jedoch nochmals eine Mitgliederversammlung einzuberufen und abstimmen zu lassen. 

Von elf Ausschussmitgliedern der Wassergenossenschaft haben sich später nur vier? für eine Abwasseranlage ausgesprochen - daher ist dieser Vorgang verständlich.

Der Bgm (Danner) gab mittels E-Mail am 11 11 2010 unter anderem auch bekannt, Tatsache ist weiters, dass kein Kanal errichtet wird“.
Es war eine gemeindebehördliche Bekanntgabe, die einer Amtsanmaßung fast gleichkommt.
Dieses Thema wurde im Gemeinderat wieder nicht einer Behandlung zugeführt.

Das Mitglied Hermann Lederhilger ersuchte per E-Mail am 09 11 und am 20 11 2010 den Ausschussobmann der Wassergenossenschaft, die Liste der 27 Abwasseranschlusswilligen  bekannt zugeben, um eventuell doch Schritte für eine weitere Möglichkeit der Errichtung einer Abwasseranlage zu prüfen / unternehmen. Der Obmann der Wassergenossenschaft untersagte anscheinend dem Schriftführer die Ausfolgung dieser Liste?

Das Mitglied Hermann Lederhilger gab Hinweise / Anfragen am 24. 11. 2010 bei der Wasserbauabteilung der NÖ LRG unter Vorlage aller Schriftstücke.
Am 2. Dezember 2010 wurde eine Besprechung auf Einladung der Wasserbauabteilung NÖ im Gemeindeamt mit zehn Personen abgeführt. Der Obmann der Wassergenossenschaft folgte die Liste mit den 27 Anschlusswilligen auf Weisung der NÖ Wasserbauabteilung dem antragstellenden Mitglied Hermann Lederhilger aus.

Indem sich am 28. 11. 2010 ein Proponenten-Team mit elf Personen bildete und einstimmig beschloss, die Vorfinanzierung der Abwasseranlage zu übernehmen, hat das Land NÖ dieses Vorhaben mit allen möglichen Mitteln sofort unterstützt und Weisungen erteilt.
Es ging um die gemeinsame Vorgangsweise Wasser mit Abwasser. Solange die Angelegenheit Abwasser nicht geklärt ist, wird vom Land die Angelegenheit "Wasser" finanziell nicht unterstützt.

Ein neues Planungsbüro unterstützte dieses Vorhaben, wobei nun ein Abwasseranschluss nun mehr € 514,0 (+ MWst) kostet wenn alle 70 (ein Presshaus wurde im April 2011 errichtet) Kellerbewirtschafter anschließen würden (diese Kostenschätzung wurde am 28. November 2010 durch das neue Planungsbüro bekannt gegeben und hat sich bis zum 27. Juni 2011 nicht geändert).
In dieser neuen Kostenschätzung ist ein Zuschuß von Land NÖ / Bund von etwa bis zu 55 % inbegriffen / vorgesehen?

Das Proponenten-Team schaffte es in sieben Besprechungen, dass am 23. Jänner 2011 eine Gründungsversammlung „Abwassergenossenschaft Rohrendorf Lindobelgasse“ möglich wurde. Bei der Gründungsversammlung traten 43 Kellerbewirtschafter als Mitglieder der neugegründeten Abwassergenossenschaft aufgrund der Kostenschätzung vom 28 11 2010, bei.

Die Wasserrechtsabteilung der BH Krems unterstützte diese Angelegenheit mit Vorprüfung der Satzung für eine Abwassergenossenschaft.

Mit dem 26. März 2011, hat die Abwassergenossenschaft 56 Mitglieder.

Alle 73 Kellerbewirtschafter / Liegenschaften (mit den drei noch möglichen Presshauserrichtern) erhalten einen Abwasser-Putzschacht, da die Lindobelgasse etwa 10 Jahre nicht mehr aufgegraben werden sollte.

Die Anschlussgebühren sind für alle gleich.
Die jährlich wechselnden Verwaltungsgebühren werden auch für alle gleich nach der Jahresabrechnung aufgeteilt.
Die jährliche Einleitungsgebühr wird individuell nach dem einzelnen Wasserverbrauch in m³ verrechnet (Ausgaben Wasserzukauf und Stromkosten (zwei Zähler) bzw. Wasserverkauf als Einnahmen - daraus eine jährliche Berechnung der Wasserabgabe.

Im Juni 2011 soll es eine Vorauszahlung der Anschlussgebühren von € 500,- geben.
Bei der Gründungsversammlung wurde beschlossen, dass das Ziviltechnikerbüro Henninger &  Partner die Planung / Bauleitung der Abwasseranlage übernimmt. Es gab Kostenschätzungen sowohl für die Wasser- und die Abwasseranlage (die sich vom 28. 11 2010 bis zum 27. Juni 2011 nicht änderten).

Ein Konsensvertrag mit dem Gemeindeamt wegen der Durchleitung der Abwässer in den Gemeindeabwasserverband ist noch auszuverhandeln – hier gibt es verschiedene Vorstellungen wegen der Höhe der Einleitungsgebühren pro m³ Abwasser (Grundlagen vom Gemeindeabwasserverband).
Der Konsensvertrag dient auch zur besseren Entscheidungsgrundlage bzw. Einsicht für Genossenschaftsmitglieder bzw. der Gemeindeabwasserverband verrechnet der Gemeinde etwa € 0,45 pro m³ Abwassers für die Durchleitung und Behandlung)

Die Einleitungsgebühr pro cm³ abgenommenen / verbrauchten Wassers in den Gemeindekanal beträgt  bzw. 2/3 des abgenommenen Wassers wird als Berechnungsgrundlage herangezogen = € 0,89 + 10% Ust = € 0,98 pro cm³.

Die Gemeinde Rohrendorf verdient somit pro cm³ Abwasser € 0,53? von der Abwassergenossenschaft Lindobelgasse nur für die Durchleitung und Verwaltung.

Durch die Gegebenheit, dass die mit Kopfsteinpflaster versehene Lindobelgasse in bestimmten Bereichen sanierungsbedürftig ist, hat sich das Gemeindeamt auf Hinweise der erhöhten Subventionen durch das Land NÖ von ungefähr bis zu 55 %? im Zusammenhang mit der Erneuerung der Wasserleitung und Errichtung einer Abwasseranlage bereit erklärt, sich dem günstigen Sanierungsprogramm der zwei Genossenschaften anzuschließen (Pflaserungsausbesserung der Lindobelgasse) – die Gemeinde erhält jetzt etwa die vierfache Subvention statt nur 13 % von Bund(5) und Land(8)?


Die Abrechnung im Bereich der Wassergenossenschaft (durch sechs Ausschussmitglieder vertreten) im Bereich Wasserabgabe § 39 e) ergab folgende Ungereimtheiten (Darstellungs / Rechnungsunterschiede) im Jahre z.B.:

2017:
a) Wasserzukauf von der Gemeinde gemäß Sitzungsprotokoll        2.277 m³    
b) Wasserzukauf gemäß Bescheid des Gemeindeamtes                   2.038 m³?
c) Wasserzukauf gemäß dem Schreiben an einen Rechtsberater     1.975 m³

2018:
a) Wasserzukauf von der Gemeinde gemäß Sitzungsprotokoll         1.460 m³
b) Wasserzukauf gemäß Bescheid des Gemeindeamtes                    1.928 m³

In den Jahre 2013 bis 2016 gibt es die ähnlichen Abrechnungsunterschiede wie im Abrechnungsjahr 2018.

Bemerkenswert ist, dass der Ausschuss  der Wassergenossenschaft diese Verwaltungsunterlagen gemäß den Satzungen der BH Krems als Wasserrechtsbehörde vorzulegen hat bzw. die BH Krems als Wasserrechtsbehörde auf Grund der unterschiedlichen Darstellungen nicht einschreitet.

(Frage, gemäß dem Wörterbuch ist eine absichtliche Unwahrheit zum Zwecke der Täuschung
mit dem Begriff "Lüge" behaftet. 
E
ine unterschiedliche Darstellung ist angeblich auch oder  "eine falsche Aussage, die bewusst gemacht wird und jemanden täuschen soll" gemäß den Begriffsbestimmungen mit dem selben Begriff behaftet).


Frage, wer ist in der Lage, solche unterschiedliche Rechnungsunterlagen für mich begreiflich darzustellen?

Stand 2019
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