Ein neues Planungsbüro unterstützte dieses Vorhaben, wobei nun ein Abwasseranschluss nun mehr € 514,0 (+ MWst) kostet wenn alle 70 (ein Presshaus wurde im April 2011 errichtet) Kellerbewirtschafter anschließen würden (diese Kostenschätzung wurde am 28. November 2010 durch das neue Planungsbüro bekannt gegeben und hat sich bis zum 27. Juni 2011 nicht geändert).
In dieser neuen Kostenschätzung ist ein Zuschuß von Land NÖ / Bund von etwa bis zu 55 % inbegriffen / vorgesehen?
Das Proponenten-Team schaffte es in sieben Besprechungen, dass am 23. Jänner 2011 eine Gründungsversammlung „Abwassergenossenschaft Rohrendorf Lindobelgasse“ möglich wurde. Bei der Gründungsversammlung traten 43 Kellerbewirtschafter als Mitglieder der neugegründeten Abwassergenossenschaft aufgrund der Kostenschätzung vom 28 11 2010, bei.
Die Wasserrechtsabteilung der BH Krems unterstützte diese Angelegenheit mit Vorprüfung der Satzung für eine Abwassergenossenschaft.
Mit dem 26. März 2011, hat die Abwassergenossenschaft 56 Mitglieder.
Alle 73 Kellerbewirtschafter / Liegenschaften (mit den drei noch möglichen Presshauserrichtern) erhalten einen Abwasser-Putzschacht, da die Lindobelgasse etwa 10 Jahre nicht mehr aufgegraben werden sollte.
Die Anschlussgebühren sind für alle gleich.
Die jährlich wechselnden Verwaltungsgebühren werden auch für alle gleich nach der Jahresabrechnung aufgeteilt.
Die jährliche Einleitungsgebühr wird individuell nach dem einzelnen Wasserverbrauch in m³ verrechnet (Ausgaben Wasserzukauf und Stromkosten (zwei Zähler) bzw. Wasserverkauf als Einnahmen - daraus eine jährliche Berechnung der Wasserabgabe.
Im Juni 2011 soll es eine Vorauszahlung der Anschlussgebühren von € 500,- geben.
Bei der Gründungsversammlung wurde beschlossen, dass das Ziviltechnikerbüro Henninger & Partner die Planung / Bauleitung der Abwasseranlage übernimmt. Es gab Kostenschätzungen sowohl für die Wasser- und die Abwasseranlage (die sich vom 28. 11 2010 bis zum 27. Juni 2011 nicht änderten).
Ein Konsensvertrag mit dem Gemeindeamt wegen der Durchleitung der Abwässer in den Gemeindeabwasserverband ist noch auszuverhandeln – hier gibt es verschiedene Vorstellungen wegen der Höhe der Einleitungsgebühren pro m³ Abwasser (Grundlagen vom Gemeindeabwasserverband).
Der Konsensvertrag dient auch zur besseren Entscheidungsgrundlage bzw. Einsicht für Genossenschaftsmitglieder bzw. der Gemeindeabwasserverband verrechnet der Gemeinde etwa € 0,45 pro m³ Abwassers für die Durchleitung und Behandlung).
Die Einleitungsgebühr pro cm³ abgenommenen / verbrauchten Wassers in den Gemeindekanal beträgt bzw. 2/3 des abgenommenen Wassers wird als Berechnungsgrundlage herangezogen = € 0,89 + 10% Ust = € 0,98 pro cm³.
Die Gemeinde Rohrendorf verdient somit pro cm³ Abwasser € 0,53? von der Abwassergenossenschaft Lindobelgasse nur für die Durchleitung und Verwaltung.
Durch die Gegebenheit, dass die mit Kopfsteinpflaster versehene Lindobelgasse in bestimmten Bereichen sanierungsbedürftig ist, hat sich das Gemeindeamt auf Hinweise der erhöhten Subventionen durch das Land NÖ von ungefähr bis zu 55 %? im Zusammenhang mit der Erneuerung der Wasserleitung und Errichtung einer Abwasseranlage bereit erklärt, sich dem günstigen Sanierungsprogramm der zwei Genossenschaften anzuschließen (Pflaserungsausbesserung der Lindobelgasse) – die Gemeinde erhält jetzt etwa die vierfache Subvention statt nur 13 % von Bund(5) und Land(8)?
Die Abrechnung im Bereich der Wassergenossenschaft (durch sechs Ausschussmitglieder vertreten) im Bereich Wasserabgabe § 39 e) ergab folgende Ungereimtheiten (Darstellungs / Rechnungsunterschiede) im Jahre z.B.:
2017:
a) Wasserzukauf von der Gemeinde gemäß Sitzungsprotokoll 2.277 m³
b) Wasserzukauf gemäß Bescheid des Gemeindeamtes 2.038 m³?
c) Wasserzukauf gemäß dem Schreiben an einen Rechtsberater 1.975 m³
2018:
a) Wasserzukauf von der Gemeinde gemäß Sitzungsprotokoll 1.460 m³
b) Wasserzukauf gemäß Bescheid des Gemeindeamtes 1.928 m³
In den Jahre 2013 bis 2016 gibt es die ähnlichen Abrechnungsunterschiede wie im Abrechnungsjahr 2018.
Bemerkenswert ist, dass der Ausschuss der Wassergenossenschaft diese Verwaltungsunterlagen gemäß den Satzungen der BH Krems als Wasserrechtsbehörde vorzulegen hat bzw. die BH Krems als Wasserrechtsbehörde auf Grund der unterschiedlichen Darstellungen nicht einschreitet.
(Frage, gemäß dem Wörterbuch ist eine absichtliche Unwahrheit zum Zwecke der Täuschung mit dem Begriff "Lüge" behaftet.
Eine unterschiedliche Darstellung ist angeblich auch oder "eine falsche Aussage, die bewusst gemacht wird und jemanden täuschen soll" gemäß den Begriffsbestimmungen mit dem selben Begriff behaftet).
Frage, wer ist in der Lage, solche unterschiedliche Rechnungsunterlagen für mich begreiflich darzustellen?
Stand 2019
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