GEMEINDEAMT ROHRENDORF BEI KREMS
Obere Hauptstraße 6
3495 Rohrendorf bei Krems
Zwei Hinweise zum Thema Straßen- und Fahrbahnverengungen:
Hinweis A
In der KG Unterrohrendorf (12127) ist die Fahrbahn auf der Josef-Heidererstraße Straßenparzelle 847/2 bei der Weingartenparzelle 433 bzw. nach der Wohnhausparzelle 436/3 um etwa bis zu 1,1 m schmäler, weil die Böschung der Weingartenparzelle 433 zur Josef-Heidererstraße immer mehr abrutscht.
Die normale Fahrbahnbreite gemäß den Flächenwidmungs- und Verbauungsplänen und in der Natur ist 5,2 m, die verengte Fahrbahn hat nur mehr eine Fahrbahnbreite von 4,1 m in einer Gesamtlänge von bis 37,1 m.
Im Jahre 1998 wurde vermutlich das letzte Mal diese Fahrbahnbreite in Absprache mit dem Weingarteneigentümer der Weingartenparzelle 433 mit dem Gemeindeamt auf die Grundgrenze von 5,2 m Straßenbreite wieder angepasst bzw. die abgerutschte Erde vom Gemeindeamt entsorgt.
Mit Pflöcken und Schnur wurde damals einvernehmlich die Grundgrenze nachgemessen und abgesteckt. Jedoch nicht die Weingartenböschung als Ganzes angepasst. Dabei wurde damals festgestellt, dass die Asphaltfläche der Fahrbahn unter der Böschungserde sich teilweise aufgelöst hat. Die Sträucher in diesem Bereich sollten auch an die Grundgrenze angepasst werden. Dieser Straßenbereich ist kein Feldweg!
Ich persönlich, obwohl ich diese Straße gut kenne, kam schon viermal in eine stark gebremste Notlage. Die Fahrbahnverengung überrascht öfters die PKW-Lenker aus Richtung untere Mitterweg, da ja Naturgemäß der Vorrang den PKW-Lenker aus Richtung der Hans Heppenheimerstraße gegeben ist.
Ob dies einer Verkehrsgefährdung gemäß dem Flächenwidmungsplan gleich kommt, könnte nur ein amtlicher Sachverständiger feststellen.
Hinweis B
In etlichen Straßenbereichen werden die Gehsteige immer enger, fallweise auch im Fahrbahnbereich, weil die vermessenen Grundgrenzen von überragenden oder seitlich vorstehenden Äste und Sträucher von den angrenzenden Eigentümer der Grundstücke nicht an die Grundgrenze zeitlich angepasst werden.
Am haltlosesten ist es am Gehsteig neben der Grundstücksparzelle 358/3 (Frage, wer ist der Eigentümer dieser Grundstücksparzelle) und der Hausparzelle .92 am Beginn im Unteren Mitterweg. Dieser Gehsteigteil in einer Länge von etwa 25,7 m ist schlecht passierbar (Die Frage der Ortsbildpflege bleibt offen). Ein Hinweis in einem Gemeindebrief wie zu früherer Zeit wäre eventuell angebracht.
Als besonderes Pflegebeispiel darf ich die Familie Krimshandl in der Hans Heppenheimerstrasse 14 erwähnen, die zweimal im Jahr auf einer Länge von 102 m ihre Thujen
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Neun neue Gebotstafeln „Geh- und Radweg“ am vorderen Wein-Berg“ aufgestellt.
Hermann Lederhilger KOPIE
Hans Heppenheimerstraße 20/EG
3495 Rohrendorf bei Krems
06507417785
hermann.lederhilger@gmail.com
An die Bezirkshauptmannschaft Krems
Drinkweldergasse 15
3500 Krems an der Donau
post.bhkr@noel.gv.at
Betreff: Neun neu aufgestellte Gebotstafeln (StVO § 52 lit. b) am vorderen Berg in 3495 Rohrendorf bei Krems „Geh- und Radweg“.
Bei meinen weiteren Vorbereitungen für eine 3. Auflage der Zusammenfassung (Broschüre) „ROHRENDORFER KLEIN- UND NATURDENKMÄLER“ (NÖ Sign.: 150.544 B.) mit 57 Seiten ist mein Bemühen, jedes einzelne Natur-Denkmal auf ihre zeitliche Richtigkeit auch real in der Natur, zu überprüfen (eventuelle zeitgemäße Restaurierungen).
Bei der Überprüfung der Naturdenkmäler am 24. August 2022 wie „Steinwandlschluf“ und „Steinwandloch“ westlich vom „Hängenden Stein“, hatte ich den Zufahrtsweg vom Rosshimmelweg über den Neubruchweg West und dann Süd, (beide Wege sind Private Weinartenwege) wie immer gewählt. Weiters den abfallenden Serpentinenweg zum Großen Geblingweg. Als ich nach der Überprüfung / Besichtigung der Naturdenkmäler weiter zum Großen Geblingweg fuhr, sah ich am anderen Ende des Großen Geblingweges bzw. des Viehtriftweges die blaue Gebotstafel „Ende Geh- und Radweg“. Bemerkenswert ist, ich habe keinen Beginn einer Beschränkung betreffend einer Gebotstafel „Geh- und Radweg“ vor dem abfallenden Serpentinenweg gesehen.
Es ist bei der Zufahrt zum Serpentinenweg auch keine Verkehrsbeschränkung anderer Art.
Die Aufstellung der Gebotstafel „Geh- und Radweg“ ohne eine Zusatztafel wie z.B. „Ausgenommen landwirtschaftliche Fahrzeuge“ finde ich als Bürger des Ortes als grundsätzliche Voraussetzungen für ein Organmandat mit weiterer Behördenarbeit für Beschwerden, usw.
Außerdem ist derzeit eine noch weitere mögliche Zufahrt zum vorderen südlichen Weinberg mit Gebotstafeln z.B. der „Serpentinenweg“ nicht abgesperrt.
Früher war vor Aufstellung von Verkehrzeichen folgender behördlicher Vorgang üblich:
- Ein detaillierter Antrag der Gemeinde an die Verkehrsbehörde der BH Krems.
- Einladung zu einer örtlichen Verkehrverhandlung durch die BH Krems.
- Örtliche Verkehrsverhandlung vor Ort im Beisein; a) NÖ Verkehrsgutachter, b) ein Bediensteter der Polizeiinspektion, c) ein Vertreter der Gemeinde, d) ein Vertreter der BH, usw.
- Verordnungszustellung der BH Krems mit anschließender Aufstellung der Verkehrszeichen gemäß der Beschreibung der Verordnung durch die Gemeinde mit Vollzugsmeldung an die BH.
Aus der oben nicht glaubwürdigen richtigen Aufstellung der Gebotszeichen (Organmandat), ersuche ich um Einsicht in die Verordnung der BH Krems und um Bekanntgabe des Zeitpunktes einer möglichen Bescheideinsicht bzw. um ein Antwortschreiben.
Bgm Tastl soll angeblich gesagt haben, dass die Gebotszeichen haben für die Anrainer, Lesehelfer und Kunden, keine Gültigkeit (sind die durchdachten, zukünftigen Missverständnisse). Der Polizeiinspektion Hadersdorf ist am 25. 8. 2022 „keine Gültigkeit“ nicht bekannt. Eine Kundmachung vom Gemeindeamt 3495 Rohrendorf, ist mir nicht bekannt.
Ich darf bekannt geben, im Jahre 2017 gab es eine ähnliche Aufstellung von 62 Verkehrszeichen in der Lindobelgasse, die nach dreieinhalb Wochen alle wieder abmontiert wurden.
Beilage: Eine Verkehrszeichen-Gegebenheit im März 2017. Mit der NÖN ruhig gelöst.
Rohrendorf, 25. August 2022.
Mit Weinberggrüßen
Hermann Lederhilger
Beilage KOPIE
„62“ neue Verkehrszeichen in der Lindobelgasse im März 2017 aufgestellt.
Um den 23. März 2017, wurden in der Lindobelgasse 62 neue Zeichen mit Zusatztafel für den Straßenverkehr aufgestellt.
Wenn man die 1.650 lange Kellergasse hinauffährt, sind derzeit insgesamt jetzt auf 19 Stehern 76 Zeichen für den Straßenverkehr inklusive Zusatztafeln aufgestellt.
Früher sprach man von einer der gepflegtesten Kellergassen in Österreich.
Es geht dabei um keine Gefahrenzeichen, sondern um Verbotszeichen oder Beschränken wie Geschwindigkeitsbeschränkung, Halten und Parken verboten, Ortstafeln, Parken erlaubt. Hinweiszeichen, usw.
Wenn man das nicht persönlich gesehen hat, glaubt das keine Person.
Gleich im Eingangsbereich der Kellergasse stehen folgende Zeichen inklusive Zusatztafeln innerhalb der Ersten 30 lfm, wie z.B.:
Eine Stopptafel, zwei Hinweistafeln Vorgeschriebene Fahrtrichtung, eine Geschwindigkeitsbeschränkung, eine 7,5 T Beschränkung, eine Zusatztafel Schleudergefahr plus eine Achtung Schneefall, eine Tafel Info GBS no Trucks, vier Tafeln Halten und Parken verboten inklusive vier Zusatztafeln (Beginn, Ende)
Im Detail kann man folgendes von den Zeichen aller Art, festhalten: Zeichen
Eine Stopptafel zur Bundesstraße
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1
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Zwei vorgeschriebene Fahrtrichtung Bundesstraße
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2
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Vier Geschwindigkeitsbeschränkungstafeln (Beginn und Ende) inkl.
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5
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Halten und Parken verboten (Beginn und Ende) inkl. Zusatztafeln. neu
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8
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Eine Hinweistafeln im Einfahrtsbereich eine 7,5 T Beschränkung
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1
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Zwei Zusatztafel Schleudergefahr und Schneefall
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2
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Eine Info-Tafel GBS
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1
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Zwei Ortstafeln (Beginn und Ende) ganz Oben
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2
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Parken (Beginn und Ende) inklusive Zusatztafeln neu
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54
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76
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Die neu aufgestellten Verkehrszeichen in der Lindobelgasse ab 23. März 2017 sind:
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Halten und Parken verboten Beginn und Ende (beidseits) unten 2 Steher
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4
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Kaiser Parken erlaubt inklusive Zusatztafeln 1
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4
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Ulzer = 1
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2
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Grausenburger = 4
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16
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Schagerl = Wandmontage
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4
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Rester = 1
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4
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Zeilinger = 2
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8
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Maissner = 2
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8
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Krappel = 2
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8
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Halten und Parken verboten Beginn und Ende (beidseits) Krappel 2
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4
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62
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Der Name des NÖ Sachverständigen der das genehmigt hat, wäre wissenswert. Aufgrund einer Anfrage der NÖN an das Gemeindeamt 3495 Rohrendorf, wurde wieder alles abgebaut. Wo liegen jetzt die 62 abgebauten Verkehrszeichen mit Zusatztafeln und den Stehern – wer hat das beschlossen – was hat alles gekostet samt der Aufstellung und Entfernung. Ein ehemaliges Mitglied des Gemeinderates hat all diese Zeichen bildlich festgehalten.
Es hätte angeblich keine Polizei ein Strafmandat ausstellen können!!!
Der Erfasser dieser Verkehrszeichen Hermann Lederhilger im März 2017, 06507417785, hermann.lederhilger@inode.at www.auch-das-ist-rohrendorf.de.tl (Abschnitt 23)
Nachtrag 1 (zum Schreiben am 25. 8. 2022 an die BH Krems): KOPIE
Die neun Gebotstafeln „Geh- und Radweg“ wurden wie folgt aufgestellt (von West nach Ost):
- Rosshimmelweg > Einfahrt zum Großer Geblingweg
- Obere Wienerstraße > Einfahrt zum Breitenrainweg
- Obere Wienerstraße > Einfahrt zum Kleiner Geblingweg
- Viehtriftweg > Einfahrt zum Viehtriftweg vor dem Atriumhaus
- Lindobelgasse > Einfahrt vor Presshaus Kaiser zum Leimerweg. (Kein öffentlicher Gemeindegrund, sondern ein privater Weingartenweg, Frage, wer ist der Erhalter dieses Weges)
- Lindobelgasse > Einfahrt zum Steinmasselgraben
- Neubruchweg Ost > Einfahrt zum Steinmasselgraben
- Neubruchweg Ost > Einfahrt zum Neusiedelweg
- Neubruchweg Ost > Einfahrt zum Viehtriftweg
Fehl: Neubruchweg Süd > Einfahrt zum Serpentinenweg / zum Lenz Moserweg / zum Großer Geblingweg. Über diesen Serpentinenweg kann man auch zu diesem vermeintlichen Schutzgebiet am vorderen Weinberg, hinein fahren ohne Gebotstafeln. (Ein privater Weingartenweg)
Eine Fachperson argwöhnte, das war etwa ein sinnwidriges Aufstellen von Gebotstafeln vermutlich ohne Verkehrsgutachter vor Ort und noch dazu auch als „Radweg“. Keine dieser neun Wege ist gemäß StVO Radwegtauglich - insbesondere bei einem Unfall (wie die Haftung!).
Nachtrag 2:
26. 8. 2022: Einem Rohrendorfer Bürger namens Günter Gritsch wurde auf Ersuchen gesagt, bzw. sagte gfGR Leopold Haiderer, es gibt einen Bescheid von der BH Krems, in diesen Bescheid kann jedoch nur beim Bgm persönlich Einsicht genommen werden. Eine weitere Gemeindbedienstete bestätigte diese gleiche Aussage im Gemeindeamt. Der Bgm sagte später auch, dass die Polizeiinspektion Hadersdorf vom Inhalt des Bescheides der BH Krems Kenntnis hat. (Hat nie einen Aufstellungsvollzug erhalten?) Im Gemeindebrief 06/2022 ist ein Hinweis auf die aufgestellten Gebotstafeln für eine Verkehrsberuhigung am Weinberg. Fremde Autos sollen dort den Müll immer wieder liegen lassen (Rastbänke / Rastplätze ohne Abfallkörbe)?
Nachtrag 3:
Aufgrund dieser Gebotstafeln dürfte ein Weinhauer gemäß § 30 (5) StVO zu seinen Weingärten bzw. Presshaus welches innerhalb dieses Gebietes liegt, nur mit „Wirtschaftsuhren“ fahren, aber nur wenn es ein „Gehweg“ ist. Wie ist das mit den Weinkunden oder Lohn-Weingartenschneider und ihren Fahrzeugen zum Presshaus oder Arbeitsstätte / Weingärten. Es gibt jedoch weitere acht? Objekte, die innerhalb dieses Gebietes der neun aufgestellten Gebotstafeln, sind. Frage, wer kennt diese Ausnahme des § 30 (5) der StVO.
Nachtrag 4:
1. 9. 2022: BH Krems, der § 30 (5) StVO sagt aus, das bei Wirtschaftsfuhren es Ausnahmen bei Wege gibt, die ausschließlich für den Fußgängerverkehr bestimmt sind. Diese Rohrendorfer Wege sind aber auch für Radfahrer vorgesehen bzw. bestimmt. Frage, ist das ein Widerspruch bzw. keine Wirtschaftsfuhren im Sinne des § 30 (5) StVO. Voraussichtlich wird noch im September 2022 eine Verkehrsverhandlung anberaumt. Es soll auch eine Erweiterung für „Geh- und Radweg“ beantragt worden sein. Was geschieht mit dem § 30 (5) StVO – wird dieser auch auf „Radwege“ gesetzlich angepasst oder müssen bei den derzeitigen 18 Gebotszeichen auf nur „Gehweg“ ausgetauscht werden? Oder werden unter Umständen alle Gebotstafeln entfernt! Es wird von besonderem Interesse sein, wie der Vollzug von Organmandate insbesondere bei einem Verkehrsunfall (Haftung) sein wird.
Nachtrag 5:
Die Verkehrsverhandlung am 22. September 2022, 10.00 Uhr im Gemeindeamt, ergab folgendes:
Die schriftlichen Hinweise für eine klare rechtliche Stellung zu dieser Verkehrsverhandlung für die Gebotstafeln „Fuß- und Radweg“ waren:
1. Haben diese Gebotszeichen auch auf einem privaten Weingartenweg ihre Legitimität wie beim privaten Weingartenweg vor dem Objekt Kaiser Lindobelgasse 1? Wer ist der Wegeerhalter.
2. Kutschenfahrten wären ja dann bei diesen Gebotszeichen auch nicht mehr erlaubt?
3. Es gibt etwa acht? Objekte, die in dieser Zone ohne erlaubte „Wirtschaftsfuhren“ liegen. Es sind frühere Presshausobjekte, die kulturell erhalten und nicht dem Verfall preisgegeben werden sollten (Ein Baumeister dürfte jetzt keine Objektzustandsbegutachtung vornehmen). Es sind Objekte, die jetzt eigentliche wirtschaftlich keine Presshaus– oder Weinlagerobjekte sind!
4. Wie ist die gesetzliche Regelung gemäß StVO bei den drei Presshaus-Objekten, die die Aktion „aufg`sperrt is`“ (quasi Heurigenstatus) seit Jahren gestalten. Das wären ja keine „Wirtschaftsfuhren“.
5. Wie ist die Regelung bei Radwege wegen den Wirtschaftsfuhren. Die Wirtschaftsfuhren sind ja ausnahmsweise nur bei Fußwege gemäß 30 (5) StVO erlaubt?
Die Auslegungen/Regelung in der „ständigen Rechtsprechung“ wäre von großem Interesse! Oder sind die Radwege in die Fußwege gemäß StVO inkludiert – welcher § der StVO (Unfall / Haftung)!
6. Eine weitere mögliche Zufahrt in dieses Gebiet ist über den Serpentinenweg möglich. Dieser Serpentinenweg ist jedoch ein privater Weingartenweg! Dort stehen derzeit keine Gebotstafeln!
7. Wie kann es möglich, diese Weinbergwege gewissermaßen zu Sperren, wen damals das Land NÖ 45 % der Straßenerrichtungskosten (Staubfreimachung) übernommen hat!
8. Rohrendorf ist eine sehr beliebte Fremdenverkehrgemeinde mit 23! Gäste-Zimmervermietern seit etwa 1981 beginnend (Alfred Bogner). Sie lieben unsere Weinberggemeinde. (So ist es oft in der NÖN zu lesen.) Sind hier die achtzehn Gebotszeichen am Weinberg als Fremdenverkehrsgemeinde erträglich! Wäre es nicht besser dafür zu sorgen, dass bei allen gepflegten Rastplätzen und Rastbänken, naturgemäße Abfallkörbe (mit Deckeln) mit der notwendigen Größe aufgestellt sind. Eine eventuelle Entleerung nach Bedarf! Ob das bedachte Dorf-Verkehrsideen sind, möge sich jeder Dorfbürger selber fragen – fehlt hier das kommunale Gespür bei den Anträgen an die BH Krems! Nur eine Gebotstafel „Gehweg“ wäre förderlicher und es wäre vermutlich keine dörfliche Auseinandersetzung nötig gewesen. Es fehlte vermutlich eine Vorberatung mit der Polizeiinspektion!
9. Wie ist es mit der eventuellen Verteilung von Organmandaten durch die „Polizeiinspektion Hadersdorf“ bei einem Anlass (Unfall und den Haftungsproblemen) und den eventuell folgenden Einwänden / Stellungnahmen insbesondere für eine Klarstellung der Anwendung der StVO für eine spätere Rechtssprechung (Strafabteilung BH Krems, Landesverwaltungsgerichtshof NÖ).
Der Ablauf der Verkehrsverhandlung war wie folgt (Es gab einen Hinweisgeber sowie einen Antragsteller aus Rohrendorf für diese Verkehrsverhandlung) zuerst ohne Lokalaugenschein um 10.00 Uhr: Den Vorsitz hatte Frau Mag. Salzer von der Strafabteilung der BH Krems. Insgesamt waren elf Personen anwesend.
Zu 1. Es wurde bekannt, dass der private Grundeigentümer auch ein schriftlicher Antragsteller war. Wie die gesetzliche Regelung ist, bleibt aber noch offen bzw. werden mit der Verordnung überprüft.
Zu 2. Kutschenfahrten sind nicht gestattet.
Zu 3. und 4. Die gesetzlichen Regelungen werden noch mit der Verordnung überprüft.
Zu 5. Die Radwege können nur eigene Wege mit besonders hoher Fahrbahnqualität sein. Kein einziger Weg der neun Radwege entspricht der StVO. Die Unfallgefahr dürfte sehr hoch sein. Das Problem der Haftung wurde sehr deutlich vom Sachverständigen angesprochen.
Zu 6. War nur ein Hinweis. Eventuell eine Besichtigung vor Ort.
Zu 7. War nur ein Hinweis.
Zu 8. Wird eventuell demnächst vom Gemeindeamt überprüft und möglicherweise Abfallkörbe mit Deckeln aufgestellt. Dann gibt es keine Bemerkungen des Bgm wegen dem liegen lassen des Mülls mehr.
Zu 9. War nur ein Hinweis.
Stand vom 22. 9. 2022, 10.35 Uhr.
Das Gesamtergebnis nach dem Lokalaugenschein nach 10.40 Uhr, ergab folgendes mittels Verordnung:
Gemäß der Verhandlungsschrift 22 09 2022 und der Verordnung vom 28 09 2022 wurde die Verordnung vom 11 11 2020 aus Gründen der Sicherheit usw. mit sofortiger Wirkung durch die BH Krems aufgehoben.
Jetzt müssen wieder alle 18 Gebotstafeln abgebaut und gelagert werden. Stand vom 28 09 2022, 12.23 Uhr gemäß BH Krems.
Eine Verordnung mit Verhandlungsschrift der BH Krems wurde auch beiden Zusammenverfassern zur Kenntnis gebracht. (Siehe „auch-das-ist-rohrendorf.de.tl“ Abschnitt 23)
Anmerkung: Es fehlt die zweifelhafte Vernhandlungsschrift (zwei Papier-Gutachter vom Jahre 2020 für die Verordnung vom 11 11 2020.
Anmerkung
Zusammenfassung durch Günter Gritsch und Hermann Lederhilger.
Stand vom Dezember 2020