auch-das-ist-rohrendorf  
 
  29 Markterhebung Grundlagen 17.04.2025 02:17 (UTC)
   
 

   29                  Frühere Gedanken und Grundlagen für die Erhebung zu einer Marktgemeinde in Rohrendorf bei Krems, in den Jahren 1985/86

Erhebung zu einer Marktgemeinde.

  In den Jahren 1985/86 wurden von den Mitgliedern des Gemeinderates Überlegungen angestellt, welche Grundlagen / Maßnahmen für die Erhebung des Ortes "Rohrendorf bei Krems" zu einer "Marktgemeinde" in der heutigen Zeit (ein Markterhebungsprozess dauert etwa 10 Jahre), erforderlich wären.
Z.B.:  

1. Eine Veranstaltungshalle für etwa 220 Personen ist bereits vorhanden.  

2. Mehr als 2.000 Einwohner sollte das Dorf zählen.
3. Ein zeitgemäßes Gemeindeverwaltungshaus sollte errichtet werden.

4. Ein Dorfmittelpunkt als Marktplatz sollte vorher gestaltet werden. 
5. Vielfältige Vereins- und Kulturveranstaltungen sollte es im Jahresgeschehen geben bzw. die Kulturvereine besonders organisatorisch und Objektmäßig unterstützt bzw. eingebunden werden.
6. Es sollte ein Jubiläumsjahr sein (eventuell ....................................)

Bis auf eine ortsangepasste Gestaltung eines Dorfmittelpunktes als Marktplatz wären die allgemeinen Vorgaben im Juli 2014 (gemäß den allgemeinen Grundlagen der NÖ Ldrg) eigentlich erfüllt.

Ein Ortskenner meinte, wenn man darüber nachdenkt, solten doch mehr als 2.500 Einwohner über fünf Jahre gemeldet sein. Wir Leben in einem sehr technischen Zeitalter - von wo jeder einzelne Dorfbürger über das Internet das übliche Zeitgeschehen beobachten kann.

*********

  Was geschah im Jahre 2018/19:

Ein Dorfmittelpunkt wurde geplant und auch mit vielen lebendigen Meinungsunterschieden umgesetzt.

Man sagt, ein doch nicht ländlich dorfgerechter Dorfplatz mit einem sogenannten Dorfbrunnen aber zu wenigen Grünflächen wurde es (eigentlich schon ein Marktplatz?).

Die Oberflächenwässer des neuen Dorfplatzes werden in die örtliche Kanalanlage eingeleitet, anstatt diese in Grünräumen versickern zu lassen.
Eigentlich ist es ein sogenannter nicht dorfgerechter Platz geworden -
das sagte selbst der durchführende Architekt bei der Eröffnungsveranstaltung. Eher doch ein städtischer Platz.
Oder ist es doch ein Marktplatz, jedoch der Zeit voraus, geworden?

Vom begleitenden Umweltschutz (Lärmschutz) wurde gesprochen. Durch die Lautstärke der Granitpflastersteine auf der Dorfstraße wurde eher das Gegenteil im Bereich der Volksschule erreicht. Alles nur Ansichtssache!

Besonderer Flüsterasphalt (Farbe) mit klar erkennbaren Fahrbahnrandabgrenzungen als Orientierungshilfe wäre eventuell als Fahrbahn geeigneter gewesen - außerdem muss in Zukunft dieses Stück der Landesstraße zur Gänze später durch die Gemeinde Rohrendorf finanziell erhalten werden (da werden später sehr anspruchsvolle Reparaturkosten auf die Gemeindebürger in den 15 bis 25 Jahren zukommen oder es werden die Pflastersteine wieder gegen einen zeitgemäßen Flüsterasphalt ausgetauscht, so ist die Meinung von Straßenbaufachleuten ...…)
   Die Landesstraßenverwaltung hat
hier bei Reparaturen das finanzielle Sagen an die Gemeinde Rohrendorf.

Diese Dorfstraße ist eine Landesstraße und wäre vom Land NÖ zu 100 % zu erhalten.

Durch die leichte nicht einsehbare Landesstraßenkrümmung bzw. durch ein verkehrsablenkendes Objekt auf der üblichen Fahrbahn wird teilweise die Sicht genommen - wird es zu einem Verkehrsunfall …… (jetzt sind die Straßenbenützer gezwungen, langsamer (30 km/h) fahren!)

Ein Verkehrssachverständiger des Landes NÖ hat das vermutlich so nicht vorgenehmigt, wie es umgesetzt wurde …… Aber dafür gibt es eine dreißiger Regelung in die nicht einsehbare Kurve.

Eines wurde jedoch erreicht, dass dieses Straßenstück immer mehr wegen der Unübersichtlichkeit vermieden bzw. der Verkehr aus dem Ortszentrum umgeleitet wird. 

Die Gestaltung des sogenannten Kirchenplatzes ohne großen Grünflächen und ohne große Bäume als Schattenspender ist nicht Jedermannssache. Über die stadtträumerischen Bänke kann auch jeder Nachdenken - aber die Natur wird in Zukunft (durch die anfallenden Reperaturen) das ihre beitragen.

Etliche Dorfbürger finden diese Gestaltung nicht ländlich Dorfgerecht - es bilden sich immer mehr Stimmen, dass der ursprünglich im Gemeinderat beschlossene Gestaltungsplan bei der Umsetzung vom Straßenausschuss nicht eingehalten wurde (sagte selbst ein Mitglied des Gemeinderates, aber das ist eben Dorfpolitik).

Etliche meinen: Das ist doch kein kommunaler "ÖVP Populismus".

Gemeint wird auch durch verschiedene Stimmungen, dass die ÖVP im Jänner 2020 die einfache Mehrheit im Gemeinderat eventuell nicht halten wird können …… (derzeit 14 ÖVP, 4 SPÖ, 3 Grüne) (angeblich werden sich im Jänner 2020 fünf Gruppierungen um die 21 zu vergebenden Gemeinderatsmandate bewerben) (manche meinen 11 / 3 / 3 / 0 / 4 wird kommen + eins bis zwei ab oder auf ist möglich)
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Vom Land NÖ gibt es darüber Markterhebungsrichtlinien.

Eine Markterhebung bringt jedoch keine Nützlichkeit, außer einer Feier mit eventuell unangepassten selbstherrlichen Dorfrednern mit Eigenlob! (Aber es wird vermutlich in den nächsten Jahrzehnten nicht ausbleiben).

Gemäß dem Kremser Wochenblatt vom 7. April 1883 sollten die drei selbstständigen politischen Orts-Gemeinden "Ober-Rohrendorf", "Unter-Rohrendorf mit Neustift" und "Landersdorf" zusammengelegt und zu einem Markt erhoben werden.

Die Gemeindebürger von "Unter-Rohrendorf" waren im Jahre 1883 nicht dafür.

Rohrendorf ist seit 1955 eine bevölkerungsmäßig wachsende Gemeinde und hat im Jahre 2019 alle sozialen und ökonomischen Grundstrukturen, die ein Marktort grundsätzlich gemäß der NÖ Ldrg aufweisen soll.
Der Bevölkerungszuwachs war in den letzten sechzig Jahren jährlich bis dato zwischen neun und 18 Bürger (von 1188 auf 2080).

Die Diplomarbeit „Dorfentwicklung in Rohrendorf“ von Alfred Fink im Jahre 1998 dürfte ein grundlegender Beitrag gewesen sein.[1] Bis dato ist diese Diplomarbeit die einzige wissenschaftliche Abhandlung von / für die Gemeinde "Rohrendorf bei Krems".
 
Gemeindestrukturen und Gebiete / Grenzen ab etwa 970.

  • Vermutlich um 970 (nach dem Lechfeldsieg) erfolgte die Teilung des Grafen-Gebietes "Rohrendorf" in "Ober-Rohrendorf" und in "Unter-Rohrendorf" oder es waren immer schon selbständeige Orte.

 Unter-Rohrendorf (Gut Weidling) [2] wurde um 970 dem Kloster Ebersberg gestiftet (vom Grafengut zum Klostergut). Es gab keine genauen Gebietsgrenzen, nur einzeln zugeteilte Grundstücke zu den Wirtschaftshäusern (Orten).

Vom Ort "Neustift an der Donau" war im Jahre 1208 die Erste schriftliche Erwähnung durch Hadmar II. von Kuenring (eher eine Wiedererwähnung!).

Bei einer Häuserzählung im Jahre 1763 wird das 1. Mal von den 14 neuen Häusern mit dem Namen "Neuweidling" geschrieben.

  • Man sprach von Gebieten (Dörfern) bis 1822. Die Abgaben und Steuern waren nicht bodenleistungs- und flächengerecht. Der Grundherr mit den meisten selbstständigen Wirtschaftshäusern im Ort, hatte die Ortsobrigkeit "Niedere Gerichtsbarkeit" und die gesamte Verwaltung. Die Ortsobrigkeit hatte vor 1848 alle Aufgaben  zu erfüllen, die ab 1848 (real erst ab 1864) die Gemeinde, die Bezirkshauptmannschaft und alle anderen Bezirksbehörden zu erfüllen hatten.

 Die Verwaltung zur Ortsobrigkeit waren selbständige Bürger (die von der selbständigen Arbeit leben konnten - Landwirte und Handwerker), der Erste war der gewählte Richter (als Ortsvorsteher bis 1848) mit seinen vier bis acht gewählten Geschworenen (heute Gemeinderäte). Jede Ortsentscheidung musste von der Ortsobrigkeit abgesegnet werden.
Die Ortsobrigkeit war jener Grundherr, der die meisten Wirtschaftshäuser im Ort hatte.

  • 1822 wurden in NÖ die Katastral(Steuer)gemeinden mit genauen Gebietsgrenzen gebildet (Landersdorf wurde geteilt bzw. die acht östlichen Häuser flächenmäßig zu Ober-Rohrendorf  zugeteilt.[3]

  Es erfolgte eine einheitliche Vermessung mit Bodenbewertung für gerechtere Abgaben und Steuern. In Niederösterreich gab es bis zu dieser Zeit keine einheitlichen Flächen- und Gewichtmaße u.v.m. Jedes Grundstück wurde nach Größe, Bewirtschaftungsart und Ertrag neu erhoben (etwa von 1785 bis 1806, Abschluss 1822).

  Die Grundherren konnten ab 1822 ihrem Landesherrn keine Landsteuern mehr unterschlagen. Jedes Grundstück ist seit 1806 (Beginn um 1785) in einer Steuergemeinde erfasst und ab 1822 voll wirksam.

 

• Ab 1848 wurden mit der Grundentlastung die politische Gemeinden mit Selbstverwaltung geschaffen.[4] Überwiegend wurde aus mehreren Katastralgemeinden eine politische Ortsgemeinde gebildet. Die selbständigen Ortsgemeinden hatten den Namen "Ober-Rohrendorf" und "Unter-Rohrendorf mit Neustift an der Donau". Die gewählten Bürgermeister mit ihren gewählten Gemeinderäten waren die Erstverantwortlichen dem Land gegenüber und zugleich die unterste Verwaltungsebene. Die volle verwaltungsmäßige Verantwortung? für ihre Aufgabenbereiche übernahmen die neuen politischen Ortsgemeinden jedoch erst im Jahre 1864.
Dessen ungeachtet hatten die Aufgaben der Standesbeamten die Pfarren noch bis 1938 zu erfüllen.

• Vom 1. Oktober 1938 bis 31. Dezember 1947 waren beide Ortsgemeinden in die "Gauhauptstadt Krems an der Donau" eingegliedert. Bei der neuerlichen Selbständigkeit ab 1. Jänner 1948, wurde jedoch die Katastralgemeinde "Neustift an der Donau" der politischen Ortsgemeinde "Ober-Rohrendorf" zugeordnet.

• Mit 7. Februar 1950 wurden die Ortsgemeinden "Ober-Rohrendorf mit Neustift" und "Unter-Rohrendorf" zur politischen Ortsgemeinde „Rohrendorf bei Krems“ vereint. Vollzug mit dem neu gewählten Gemeinderat. Neuweidling gehörte immer zu Unter-Rohrendorf.

Rohrendorf wird aufgrund ihrer Struktur immer eine Landgemeinde sein.

Stand vom August 2019

Die Dorfpolitik (Geschehen) ist eine sehr lebendige, vielfältige mit vielen persönlichen Ansichten. Obwohl wir derzeit sechs Parteien zum Auswählen für die Mitglieder zum Gemeinderat haben, gehen etwa 29 % der wahlberechtigten Dorfbürger nicht wählen oder wählen ungültig.
Würde eine Abstimmung darüber sein, gäbe es vermutlich keine Mehrheit für eine Markterhebung. Der Vorteil wäre nur für das jeweilige Gemeindeoberhaupt im Monatssalär.

[1] Fink, Alfred, Ortsentwicklung in einem Niederösterreichischen Straßendorf (Rohrendorf bei Krems). Linz 1998

[2] Englisch 1998 36 (1055 mit Sebastiani-Kapelle)

[3] Siehe auch die unter „https://wikipedia.org/wiki/Franziszeischer_Kataster“

[4] Kerschbaumer 1885 471 (Gemeinde-Autonomie 20 07 1849)

 Eventuelle Anpassungen - Ergänzungen an 06507417785

 

 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Heute waren schon 15 Besucher (16 Hits) hier!
Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
Gratis anmelden