29 Gedanken und Grundlagen für die Erhebung zu einer Marktgemeinde des Dorfes "Rohrendorf bei Krems", in den Jahren 1985/86
Erhebung zu einer "Marktgemeinde".
In den Jahren 1985/86 wurden von den Mitgliedern des Gemeinderates überlegungen angestellt, welche Grundlagen / Maßnahmen für die Erhebung des Ortes "Rohrendorf bei Krems" zu einer "Marktgemeinde" in der heutigen Zeit (ein Markterhebungsprozess dauert etwa 5 bis 8 Jahre!), erforderlich wären.
Z.B.:
1. Eine Veranstaltungshalle für etwa 220 Personen ist bereits vorhanden (10 % der Einwohner).
2. Mehr als 2.000 Einwohner sollte das Dorf ohne Zweitwohnsitzer zählen.
3. Ein zeitgemäßes Gemeindeverwaltungshaus sollte vorhanden sein.
4. Ein würdiger Dorfmittelpunkt als Marktplatz sollte vorher gestaltet werden.
5. Vielfältige Vereins- und Kulturveranstaltungen sollte es im Jahresgeschehen geben bzw. die Kulturvereine besonders organisatorisch und objektmäßig unterstützt bzw. eingebunden werden, insbesondere nach Aussen zu vertreten.
6. Eine struckturelle Verkehrsverbindung mit verkehrssicheren ausgebauten Verbindungswegen sollte den Erfordernissen entsprechen.
7. Es sollte ein Jubiläumsjahr sein (eventuell ....................................)
Bis auf eine ortsangepasste Gestaltung eines Dorfmittelpunktes als Marktplatz wären die allgemeinen Vorgaben im Juli 2014 (gemäß den allgemeinen Grundlagen der NÖ Ldrg) eigentlich erfüllt.
Ortskenner meinten, wenn man darüber nachdenkt, solten doch mehr als 2.500 Einwohner über fünf Jahre gemeldet sein. Wir Leben in einem sehr technischen Zeitalter - von wo jeder einzelne Dorfbürger über das Internet das übliche Zeitgeschehen beobachten kann.
Die soogenannte Infrastruktur sollte jedoch in all ihren Bereichen sorgfältig durch Sachverständige voher durchgesehen werden.
Das Vereinswesen könnte noch besser im Bezirk integriert sein. Austausch der Vereine und Veranstaltungen.
Die sicheren Wege zum Kindgarten, insbesondere in der Franz Veiglstraße bedarf der Errichtung eines Gehsteiges! Für diese Sinnhaftigkeit sollten die Grundeigengentümer teilweise ihre Gartenzäune der Natur für die Sicherheit anpassen.
Ohne einer freiwilligen, unentgeltlichen, vorzeitigen Grundabtretung ist dies für einen Gehsteig aber nicht Sinnvoll.
Ein Grundeigentümer verneinte dieses gemeinschaftliche Ansinnen, obwohl die Entsorgung des alten Gartenzaunes sowie die Errichtung eines neuen Gartenzäunes auf Gemeindekosten samt Vermessung übernommen worden wäre.
Die Zeit wird das richtige bringen, meinten Dorfbürger!
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Was geschah im Jahre 2018/19:
Ein Dorfmittelpunkt wurde geplant und auch mit vielen lebendigen Meinungsunterschieden umgesetzt.
Man sagt, ein doch nicht ländlich dorfgerechter Dorfplatz mit einem sogenannten Dorfbrunnen aber zu wenigen Grünflächen wurde es (eigentlich schon ein Marktplatz?).
Die Oberflächenwässer des neuen Dorfplatzes werden Teilweise in die örtliche Kanalanlage eingeleitet, anstatt diese in Grünräumen versickern zu lassen.
Eigentlich ist es ein sogenannter nicht dorfgerechter Platz geworden - das sagte selbst der durchführende Architekt bei der Eröffnungsveranstaltung. Eher doch ein städtischer Platz.
Oder ist es doch ein Marktplatz, jedoch der Zeit voraus, geworden?
Vom begleitenden Umweltschutz (Lärmschutz) wurde gesprochen. Durch die Lautstärke der Granitpflastersteine auf der Dorfstraße wurde eher das Gegenteil im Bereich der Volksschule erreicht. Alles nur Ansichtssache! Durch angepasste Verkehrswegeplanungen sollte noch etliches umgestaltet werden.
Besonderer Flüsterasphalt (Farbe) mit klar erkennbaren Fahrbahnrandabgrenzungen als Orientierungshilfe wäre eventuell als Fahrbahn sinnvoller gewesen - außerdem muss in Zukunft dieses Stück der Landesstraße zur Gänze später durch die Gemeinde Rohrendorf finanziell erhalten werden (da werden später sehr anspruchsvolle Reparaturkosten auf die Gemeindebürger in den 15 bis 25 Jahren zukommen oder es werden die Pflastersteine gegen einen zeitgemäßen Flüsterasphalt ausgetauscht, so ist die Meinung von Straßenbaufachleuten ...…)
Diese Dorfstraße ist eine Landesstraße und wäre eigentlich vom Land NÖ zu 100 % zu erhalten.
Durch die leichte nicht einsehbare Landesstraßenkrümmung bzw. durch ein verkehrsablenkendes Objekt auf der üblichen Fahrbahn wird teilweise die Sicht genommen - …… jetzt sind die Straßenbenützer gezwungen, besonders langsam (30 km/h) fahren!
Ein Verkehrssachverständiger des Landes NÖ hat das vermutlich so nicht vorgenehmigt, wie es umgesetzt wurde …… Aber dafür gibt es eine dreißiger Regelung in die nicht einsehbare Kurve.
Die drei Straßenzufahrten von der Bundesstrasse in den Ort "Rohrendorf" haben nur zwei eine Abbiegespur - die Hans Heppenheimerstrasse nicht - obwohl sie derzeit die meißtbenutze Dorfdurchfahrtstrasse zum Kremser Gewerbepark ist - wie lange wird es dauern - dass eine Abbiegespur errichtet wird - die Verkehrsgegebenheit ist der Bahnübergang
Bei bestimmten Teilen der Straßenflächen sollten die Regenwässer vor Ort in Versickerungsflächen umgestaltet werden.
Bodenflächen von den Haus- und auch von Betriebsgrundstücken und bestimmte Dachflächen sollten ebenfalls vor Ort in Versickerungsflächen abgeleitet werde.
Eines wurde jedoch erreicht, dass dieses Straßenstück immer mehr wegen der Unübersichtlichkeit vermieden bzw. der Verkehr aus dem Ortszentrum umgeleitet wird.
Die Gestaltung des sogenannten Kirchenplatzes ohne großen Grünflächen und ohne große Bäume als Schattenspender ist nicht Jedermannssache. Über die stadtträumerischen Bänke kann auch jeder Nachdenken - aber die Natur wird in Zukunft (durch die anfallenden Reperaturen) das ihre beitragen.
Etliche Dorfbürger finden diese Gestaltung nicht ländlich Dorfgerecht - es bilden sich immer mehr Stimmen, dass der ursprünglich im Gemeinderat beschlossene Gestaltungsplan bei der Umsetzung vom Straßenausschuss nicht eingehalten wurde (sagte selbst ein Mitglied des Gemeinderates, aber das ist eben die Dorfpolitik einzelner ......).
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Vom Land NÖ gibt es darüber Markterhebungsrichtlinien.
Eine Markterhebung bringt jedoch keine Nützlichkeit, außer einer Feier mit eventuell unangepassten selbstherrlichen Dorfrednern mit Eigenlob! (Aber es wird vermutlich in den nächsten Jahrzehnten nicht ausbleiben).
Gemäß dem Kremser Wochenblatt vom 7. April 1883 sollten die drei selbstständigen politischen Orts-Gemeinden "Ober-Rohrendorf", "Unter-Rohrendorf mit Neustift" mit "Landersdorf" zusammengelegt und zu einem Markt erhoben werden.
Die Gemeindebürger von "Unter-Rohrendorf" waren im Jahre 1883 nicht dafür.
Rohrendorf ist seit 1955 eine bevölkerungsmäßig wachsende Gemeinde am Rande der Stadt Krems und hat im Jahre 2019 alle sozialen und ökonomischen Grundstrukturen, die ein Marktort grundsätzlich gemäß der NÖ Ldrg aufweisen soll.
Der Bevölkerungszuwachs war in den letzten sechzig Jahren jährlich bis dato zwischen neun und 18 Bürger pro Jahr (von 1188 auf 2080).
Die Diplomarbeit „Dorfentwicklung in Rohrendorf“ von Alfred Fink im Jahre 1998 dürfte ein grundlegender Beitrag gewesen sein. Bis dato ist diese Diplomarbeit die einzige wissenschaftliche Abhandlung von / für die Gemeinde "Rohrendorf bei Krems".
Gemeindestrukturen und Gebiete / Grenzen ab etwa 970 (955).
• Vermutlich um 970 (nach dem Lechfeldsieg 955) erfolgte die Teilung des Grafen-Gebietes der Sempt-Ebersberger "Rohrendorf" in "Ober-Rohrendorf" in "Unter-Rohrendorf" und später in "Neustift an der Donau". Drei verschiedene adelige Grundherrn.
Unter-Rohrendorf (Gut Weidling) wurde um 970 dem Kloster Ebersberg gestiftet (vom Grafengut zum Klostergut). Die Grafen hatten den Namen "Sempt Ebersberg". Es gab keine genauen Gebietsgrenzen, nur einzeln zugeteilte Grundstücke zu den Wirtschaftshäusern (Orten).
Vom Ort "Neustift an der Donau" war im Jahre 1208 die neuerliche Erwähnung durch Hadmar II. von Kuenring - eher eine geschichtliche Wiedererwähnung!
Bei einer Häuserzählung im Jahre 1763 wird das 1. Mal von den 14 neuen Häusern mit dem Namen "Neuweidling" geschrieben. Vorher gab es nur das Her
• Man sprach von Gebieten (Dörfern) bis 1822. Die Abgaben und Steuern waren nicht bodenleistungs- und flächengerecht. Der Grundherr mit den meisten selbstständigen Wirtschaftshäusern im Ort, hatte die Ortsobrigkeit "Niedere Gerichtsbarkeit" und die gesamte Verwaltung. Die Ortsobrigkeit hatte vor 1848 alle Aufgaben zu erfüllen, die ab 1848 (real erst ab 1864) die Gemeinde, die Bezirkshauptmannschaft und alle anderen Bezirksbehörden zu erfüllen hatten.
Die Verwaltung zur Ortsobrigkeit waren selbständige Bürger (die von der selbständigen Arbeit leben konnten - Landwirte und Handwerker), der Erste war der gewählte Richter (als Ortsvorsteher bis 1848) mit seinen vier bis acht gewählten Geschworenen (heute Gemeinderäte). Jede Ortsentscheidung musste von der Ortsobrigkeit (Grundherrn) abgesegnet werden.
Die Ortsobrigkeit war jener Grundherr, der die meisten Wirtschaftshäuser im Ort hatte.
• 1822 wurden in NÖ die Katastral(Steuer)gemeinden mit genauen Gebietsgrenzen gebildet (Landersdorf wurde geteilt bzw. die acht östlichen Häuser flächenmäßig zu Ober-Rohrendorf zugeteilt. Diese Planung begann um das Jahr 1785 und war im Jahre 1810 abgeschlossen. der verwaltungsmäßige Abschluss war im Jahre 1822. Man sprach nachher von Katastralgemeinden - die es heute grundbuchmäßig noch gibt.
Es erfolgte eine einheitliche Vermessung mit Bodenbewertung für gerechtere Abgaben und Steuern. In Niederösterreich gab es bis zu dieser Zeit keine einheitlichen Flächen- und Gewichtmaße u.v.m. Jedes Grundstück wurde nach Größe, Bewirtschaftungsart und Ertrag neu erhoben (etwa von 1785 bis 1806, Abschluss 1822).
Die Grundherren konnten ab 1822 ihrem Landesherrn keine Landsteuern mehr unterschlagen. Jedes Grundstück ist seit 1806 (Beginn um 1785) in einer Steuergemeinde erfasst und ab 1822 voll wirksam.
• Ab 1848 wurden mit der Grundentlastung die politische Gemeinden mit Selbstverwaltung geschaffen. Überwiegend wurde aus mehreren Katastralgemeinden eine politische Ortsgemeinde gebildet. Die selbständigen Ortsgemeinden hatten den Namen "Ober-Rohrendorf" und "Unter-Rohrendorf mit Neustift an der Donau". Die gewählten Bürgermeister mit ihren gewählten Gemeinderäten waren die Erstverantwortlichen dem Land gegenüber und zugleich die unterste Verwaltungsebene. Die volle verwaltungsmäßige Verantwortung? für ihre Aufgabenbereiche übernahmen die neuen politischen Ortsgemeinden jedoch erst im Jahre 1864.
Dessen ungeachtet hatten die Aufgaben der Standesbeamten die Pfarren noch bis 1938 zu erfüllen.
• Vom 1. Oktober 1938 bis 31. Dezember 1947 waren die Ortsgemeinden in die "Gauhauptstadt Krems an der Donau" eingegliedert. Bei der neuerlichen Selbständigkeit ab 1. Jänner 1948, wurde jedoch die Katastralgemeinde "Neustift an der Donau" der politischen Ortsgemeinde "Ober-Rohrendorf" zugeordnet.
• Mit 7. Februar 1950 wurden die Ortsgemeinden "Ober-Rohrendorf mit Neustift" und "Unter-Rohrendorf" zur politischen Ortsgemeinde „Rohrendorf bei Krems“ vereint. Vollzug mit dem neu gewählten Gemeinderat. Neuweidling gehörte immer zu Unter-Rohrendorf.
Rohrendorf wird aufgrund ihrer Struktur immer eine gepflegte Landgemeinde sein.
Stand vom August 2019
Die Dorfpolitik (Geschehen) ist eine sehr lebendige, vielfältige mit vielen persönlichen Ansichten. Obwohl wir derzeit sechs Parteien zum Auswählen für die Mitglieder zum Gemeinderat haben, gehen etwa 29 % der wahlberechtigten Dorfbürger nicht wählen oder wählen ungültig.
Würde eine persönliche Abstimmung darüber sein, gäbe es vermutlich keine Mehrheit für eine Markterhebung von den einzelnen Rohrendorfer Bürgern.
Der Vorteil wäre nur für die Mitglieder im Gemeinderat im Monatssalär sowie dem ersten Gemeindebediensteten?
Eventuelle Anpassungen - Ergänzungen an 06507417785 oder "hermann.lederhilger@gmail.com"